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Der BGH hat in den vergangenen Jahren einige Entscheidungen im Zusammenhang mit Nachtragsberechnungen getroffen. Zuletzt am 8.8.2019 zur Verrechnung eines neuen Einheitspreises bei Mengenmehrungen über110%. Aber auch zum „rechnerischen“ Umgang mit sogenannten „Nullpositionen“. Ebenso gibt es Urteile oberinstanzlicher Gerichte zur Preisermittlung bei geänderten Leistungen, indem erläutert wird, wie geänderte Positionen zu berechnen sind.
Aktuelle Rechtsprechung zur Nachtragsberechnung
- Umgang mit Spekulationspreisen
- „Nullpositionen“=Wegfall von Positionen ohne Anordnung/Planungsänderung des AG
- Mengenmehrungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
- Was sind „tatsächlich erforderliche Kosten“
- Mengenminderungen und Ausgleichsberechnungen
- Preisermittlung bei geänderten Leistungen
- Gekündigte Leistungen
Berechnungsbeispiele / Hinweise
- Preisermittlung bei Mengenmehrungen
- Hinweis: Umgang mit Baustellengemeinkosten, die nicht als prozentualer Zuschlag berechnet werden dürfen
- Ausgleichsberechnung bei Mengenminderungen, unter Berücksichtigung von neuen Preisen bei Mengenmehrung nach neuer BGH-Rechtsprechung
- Wegfall von Positionen ohne AG-seitigen Einfluss
- Freie Kündigung des AG einer LV-Position
- Geänderte Leistungen: Dimensionsänderung Abwasserkanal und Änderung der Betongüte
Teilnehmerkreis:
Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbaugesellschaften, Sachverständige, Bauträger, Baujuristen, Behörden, Banken und Versicherungen
Referent:
Dipl.-Ing. Manuel Biermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Litzendorf und Kappeln-Koppberby
Termin:
Donnerstag, 17.10.2024 von 09.30 – 17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Hotel „Altes Stahlwerk“
Rendsburger Str. 81
24537 Neumünster, www.altes-stahlwerk.com
Kosten:
Für Bauinnungsmitglieder € 310,00
für alle anderen Teilnehmer € 350,00
zzgl. der gesetzl. MwSt. inklusive Speisen u. Getränke.