Coronavirus

Hier finden Sie Hinweise zu relevanten Fragestellungen aus den verschiedenen Bereichen (zum Teil werden Benutzername und Passwort für die Rundschreiben-Datenbank benötigt).

Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Klicken Sie auf eines der Symbole um zu dem Bereich zu gelangen.



Arbeitsrecht

05.04.2022Corona-Arbeitsschutzverordnung. Geänderter Entwurf zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen
Zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
23.11.20213G am Arbeitsplatz - Welchen Bedingungen gelten bei Testung im Betrieb
Rundschreiben für die Bauwirtschaft im Norden
19.11.20213G am Arbeitsplatz - Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Rundschreiben für die Bauwirtschaft im Norden
13.07.2021Aktualisierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe
BG BAU: überarbeitete Version des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe veröffentlicht (Stand 07.07.2021)
Wesentliche Änderungen unter Punkt 1.2 und 2.1
11.06.2021Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
Rundschreiben für die Bauwirtschaft im Norden
27.04.2021Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 23. April 2021 - Pflicht Angebot Corona-Testangebot *Ergänzung*
Rundschreiben für Innungsmitglieder des Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
Rundschreiben für Innungsmitglieder des Wirtschaftsverband Bau-Nord e.V.
21.04.2021Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 20. April 2021 - Pflicht Angebot Corona-Testangebot
Rundschreiben für Innungsmitglieder des Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
Rundschreiben für Innungsmitglieder des Wirtschaftsverband Bau-Nord e.V.
31.03.2021Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
Rundschreiben für Innungsmitglieder des Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
Rundschreiben für Innungsmitglieder des Wirtschaftsverband Bau-Nord e.V.
21.01.2021Praktische Umsetzungsprobleme bei der Ausweitung der Kinderkrankentage 
Rundschreiben für Innungsmitglieder des Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
Rundschreiben für Innungsmitglieder des Wirtschaftsverband Bau-Nord e.V.

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Finanzierungshilfen

Um einen finanziellen Engpass in Ihrem Betrieb durch die Corona-Krise abzufedern, haben Bund, Land und Förderbanken Hilfsprogramme ins Leben gerufen. Hier finden Sie eine Übersicht.

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Überbrückungshilfe IV

BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)zur Webseite

Seit dem 07.01.2022 kann die Überbrückungshilfe IV über prüfende Dritte beantragt wer-den. Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar bis März 2022 und setzt auf dem bewährten Vorläuferprogramm der Überbrückungshilfe III Plus auf. Die Programmbedingungen sind weitgehend deckungsgleich mit denen der Überbrückungshilfe III Plus.


Erstanträge können bis zum 30.04.2022 gestellt werden. Änderungsanträge sind erst nach einer (Teil-)Bewilligung bis zum 30.06.2022 möglich.

Seit dem 10. März 2022 können Änderungsanträge gestellt werden.

Stand: 11.03.2022

 


 


 


 


 

Zuschüsse zur Unterbringung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft Berufschülerinnen und -schülerMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismuszur Webseite

Auch 2022 ist es möglich, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro für die auswärtige Unterbringung während des (Block-) Schulbesuches zu erhalten.

  • Der Wohnort muss in Schleswig-Holstein sein,
  • Der Ausbildungsbetrieb muss in Schleswig-Holstein sein.
  • Der Antrag muss schriftlich vor Beginn des ersten Blockunterrichtes gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss auch nach Beginn des Schulblocks beantragt werden. 
  • Eine Antragstellung ist bis zum 30.11.2022 möglich.
 
Stand: 20.01.2022

Härtefallfonds Schleswig-HolsteinInvestitionsbank SH

weitere Informationen

 

Der Förderzeitraum der Härtefallhilfe wurde verlängert und umfasst nun auch die Monate Januar bis März 2022. Die Antragsstellung für den neuen Förderzeitraum ist seit dem 6. Januar 2022 möglich. Die Anträge für den gesamten Unterstützungszeitraum (November 2020 bis März 2022) können bis zum 30. April 2022 eingereicht werden.

Stand 20.01.2022


KfW-Sonderprogramm sowie KfW-Schnellkreditzu beantragen über die Hausbanken0800-5399000 (kostenfreie Servicenummer) 
  • Die Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm und im KfW-Schnellkredit wird bis zum 30. April 2022 verlängert.
  • Die maximalen Kreditbeträge für Kleinbeihilfen wurden erhöht, woraus neue Kreditobergrenzen im KfW-Schnellkredit resultieren. Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 % des Jahresumsatzes 2019 bleibt jedoch bestehen. Folgende Kreditobergrenzen gelten ab Januar 2022:
    •  für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro),
    • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro), 
    • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).
  • Auch die Kreditobergrenze im KfW-Unternehmerkredit und im ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird von bisher 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro erhöht.
 

Überblick über die KfW-Corona-Hilfen

Stand: 20.01.2022

 


KurzarbeitergeldAgentur für Arbeit0800-4555520 (Unternehmerhotline)

Bis zum 31. März 2022 gilt:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden pauschal zu 100 Prozent erstattet. Ab dem 01. Januar 2022 werden pauschal 50 Prozent erstattet.
  • Der Bezug von Kug ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende März 2022 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kug.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
  • Die Anzeige über Kurzarbeit sowie die Anträge auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes können online oder schriftlich eingereicht werden.
  • Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kug behalten ihre Gültigkeit.
 

Weiterführende Informationen und Anträge auf der Seite der Arbeitsagentur

Stand 11.03.2022


Beratungskostenzuschuss für das Einrichten von Homeoffice

BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Auskünfte bei der EURONORM GmbH

030-97003333

go-digital(at)euronorm.de

Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen.

Weiterführende Informationen

 

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