Hier finden Sie Hinweise zu relevanten Fragestellungen aus den verschiedenen Bereichen (zum Teil werden Benutzername und Passwort für die Rundschreiben-Datenbank benötigt).
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05.04.2022 | Corona-Arbeitsschutzverordnung. Geänderter Entwurf zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen Zur Corona-Arbeitsschutzverordnung |
23.11.2021 | 3G am Arbeitsplatz - Welchen Bedingungen gelten bei Testung im Betrieb Rundschreiben für die Bauwirtschaft im Norden |
19.11.2021 | 3G am Arbeitsplatz - Änderung des Infektionsschutzgesetzes Rundschreiben für die Bauwirtschaft im Norden |
13.07.2021 | Aktualisierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe BG BAU: überarbeitete Version des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe veröffentlicht (Stand 07.07.2021) Wesentliche Änderungen unter Punkt 1.2 und 2.1 |
11.06.2021 | Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung Rundschreiben für die Bauwirtschaft im Norden |
27.04.2021 | Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 23. April 2021 - Pflicht Angebot Corona-Testangebot *Ergänzung* Rundschreiben für Innungsmitglieder des Baugewerbeverband Schleswig-Holstein Rundschreiben für Innungsmitglieder des Wirtschaftsverband Bau-Nord e.V. |
21.04.2021 | Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 20. April 2021 - Pflicht Angebot Corona-Testangebot Rundschreiben für Innungsmitglieder des Baugewerbeverband Schleswig-Holstein Rundschreiben für Innungsmitglieder des Wirtschaftsverband Bau-Nord e.V. |
31.03.2021 | Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung Rundschreiben für Innungsmitglieder des Baugewerbeverband Schleswig-Holstein Rundschreiben für Innungsmitglieder des Wirtschaftsverband Bau-Nord e.V. |
21.01.2021 | Praktische Umsetzungsprobleme bei der Ausweitung der Kinderkrankentage Rundschreiben für Innungsmitglieder des Baugewerbeverband Schleswig-Holstein Rundschreiben für Innungsmitglieder des Wirtschaftsverband Bau-Nord e.V. |
Um einen finanziellen Engpass in Ihrem Betrieb durch die Corona-Krise abzufedern, haben Bund, Land und Förderbanken Hilfsprogramme ins Leben gerufen. Hier finden Sie eine Übersicht.
Names des Paketes | von wem | Kontaktdaten | Bemerkungen | Sonstiges |
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Überbrückungshilfe IV | BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) | zur Webseite | Seit dem 07.01.2022 kann die Überbrückungshilfe IV über prüfende Dritte beantragt wer-den. Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar bis März 2022 und setzt auf dem bewährten Vorläuferprogramm der Überbrückungshilfe III Plus auf. Die Programmbedingungen sind weitgehend deckungsgleich mit denen der Überbrückungshilfe III Plus.
Seit dem 10. März 2022 können Änderungsanträge gestellt werden. | Stand: 11.03.2022 |
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Zuschüsse zur Unterbringung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft Berufschülerinnen und -schüler | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus | zur Webseite | Auch 2022 ist es möglich, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro für die auswärtige Unterbringung während des (Block-) Schulbesuches zu erhalten.
| Stand: 20.01.2022 |
Härtefallfonds Schleswig-Holstein | Investitionsbank SH |
| Der Förderzeitraum der Härtefallhilfe wurde verlängert und umfasst nun auch die Monate Januar bis März 2022. Die Antragsstellung für den neuen Förderzeitraum ist seit dem 6. Januar 2022 möglich. Die Anträge für den gesamten Unterstützungszeitraum (November 2020 bis März 2022) können bis zum 30. April 2022 eingereicht werden. | Stand 20.01.2022 |
KfW-Sonderprogramm sowie KfW-Schnellkredit | zu beantragen über die Hausbanken | 0800-5399000 (kostenfreie Servicenummer) |
| Überblick über die KfW-Corona-Hilfen Stand: 20.01.2022
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Kurzarbeitergeld | Agentur für Arbeit | 0800-4555520 (Unternehmerhotline) | Bis zum 31. März 2022 gilt:
| Weiterführende Informationen und Anträge auf der Seite der Arbeitsagentur Stand 11.03.2022 |
Beratungskostenzuschuss für das Einrichten von Homeoffice | BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) | Auskünfte bei der EURONORM GmbH 030-97003333 | Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. | |