Page 13 - Bau Aktuell - Februar 2017
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Schleswig-Holstein hat 2016 einen Haus- haltsüberschuss erwirtschaftet. Wie Finanzministerin Monika Heinold mitteilte,
handelt es sich um eine Summe von rund 565 Millionen Euro. Das Geld soll jetzt in In- frastruktur und Schuldenabbau fließen.
Laut Auskunft des Ministeriums hat die Mi- nisterin der Landesregierung vorgeschla- gen, 180 Millionen aus dem Überschuss in die Modernisierung der Infrastruktur zu investieren. Das Geld soll in das Infra- struktur-Modernisierungs- Programm für unser Land Schleswig-Holstein“ (IMPULS 2030) eingehen. Mit dem Sondervermögen werden flexibel zusätzliche Gelder für die Sanierung der Infrastruktur bereitgestellt. Jetzt soll ein Nachtragshaushaltsentwurf das Geld konkreten Investitionsprojekten zuordnen.
Aktuelles Ziel ist unter anderem die Sanierung der Schulinfrastruktur in Schleswig-Holstein, beispielswiese der Sanitärbereiche. Auch in diesem Bereich schiebt das Land einen gro- ßen Sanierungsstau und -bedarf vor sich her.
Der Bund stellt von 2016 bis Ende 2018 insge- samt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Gelder sollten genutzt werden. Hier sehe sich das Land gemeinsam mit den Kommunen in der Pflicht.    BA
Sanierung von Schulen vorantreiben
Frisches Geld für IMPULS 2030
Kostennachteile oder Vorteile unter dem Strich?
Änderungen beim SOZIALKASSENVERFAHREN
Das Bundesarbeitsgericht hat im Sep- tember vergangenen Jahres und für die Bauwirtschaft überraschend seine Recht-
sprechung zur Allgemeinverbindlichkeits- erklärung der bewährten Sozialkassenver- fahren geändert und rückwirkend ab 2008 bis 2015 aufgehoben (Wir berichteten in der Bau aktuell Dezember 2016).
Nun steht die Existenz das Sozialkassen- verfahren, das für gute Arbeitsbedingun- gen im Baugewerbe essentiell ist, aufgrund zweier gerichtlich festgestellter formaler Fehler eines Bundesministeriums auf dem Spiel. Die gesamte Bauwirtschaft hat ein starkes Interesse, dieses Institut zu erhal- ten und eine Gefährdung durch Rückab- wicklung von Ansprüchen nicht tarifgebun- dener Betriebe und Unternehmen abzuweh- ren.
Daher hat der Baugewerbeverband Schles- wig-Holstein stellvertretend für die Innun- gen und Innungsbetriebe um Unterstützung bei den Abgeordneten gebeten, dieses Inst- rument zu erhalten.
Hingewiesen wurde in diesem Zusammen- hang auch auf die Vorteile der Dachmarke SOKA-BAU für die Betriebe und die gesam- te Bauwirtschaft wie die Absicherung der Urlaubsansprüche, der betrieblichen Al- tersversorgung der Bau-Arbeitnehmer, der Ausbildungsförderung aller Beschäftigten und Betriebe des Baugewerbes. Oder auch die Bereiche Bekämpfung der Schwarzar- beit, Nachwuchsförderung, Sicherung der betriebliche Altersvorsorge, Minimierung der Inländerdiskriminierung.
Der Baugewerbeverband Schleswig-Hol- stein hat sich immer wieder dafür stark ge- macht, einerseits die Beiträge zu reduzie- ren, andererseits sie weitgehend stabil zu halten. Gedeckt werden damit auch Kosten wie Rentenansprüche oder Ausbildungsum- lagen, die allen zugute kommen.
„Es ist richtig, dass die Betriebe Beiträge an die SOKA zu leisten haben. Allerdings spre- chen einige über Kostennachteile von 20%. Das ist wiederum so nicht richtig, weil hier- in Kosten enthalten sind, die alle Branchen, die Bauleistungen erbringen, zu entrichten haben“, sagt Georg Schareck, Hauptge- schäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein.
Hierzu gehören beispielsweise Entgelte im Urlaub und Urlaubsgeld etc. Ziehe man die Regelleistungen und ersparten Eigenkosten ab, werde ein deutlich geringerer Kosten- anteil sichtbar. Dass dieser durch die oben genannten Vorteile aufgehoben werde, sei darüber hinaus zu bedenken.
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BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Februar 2017
Foto: SOKA BAU
Foto: Paul-Georg Meister / pixelio.de


































































































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