Page 24 - Bau Aktuell - August 2018
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Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes
Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 € brutto je Zeitstunde soll in zwei Stufen auf 9,35 € brutto je Zeitstunde erhöht
werden.
Die von der Bundesregierung nach § 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz) einge- setzte Mindestlohnkommission, die über die Anpassung der Höhe des Mindestlohnes zu befinden hat, hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2018 einstimmig beschlossen, die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen zu empfehlen.
Nach ihrem Beschluss soll der gesetzli- che Mindestlohn von derzeit 8,84 € brutto je Zeitstunde ab 1. Januar 2019 auf 9,19 € brutto je Zeitstunde und ab 1. Januar 2020 auf 9,35 € brutto je Zeitstunde festgesetzt werden.
Als Grundlage für die Berechnung der nach- laufenden Tarifentwicklung stützt sich die Mindestlohnkommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes. Konkret werden die tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen als Basis herange- zogen.
Die erste Stufe orientiert sich an der Ent- wicklung des Tarifindex in den Jahren 2016 und 2017. Die zweite Stufe berücksichtigt auch die Abschlüsse im ersten Halbjahr
Wer den tariflichen Mindestlohn im Baugewerbe nicht bekommt, ist vom gesetzlichen betroffen.
  2018. Für die bis zum 30. Juni 2020 mit Wir- kung zum 1. Januar 2021 vorzunehmende Anpassungsentscheidung ist zur Vermei- dung einer Doppelanrechnung des dies- jährigen Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst von einem Betrag von 9,29 € auszu- gehen.
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohnes auf das Bauhauptgewerbe
Zwar werden diejenigen gewerblichen Ar- beitnehmer vom gesetzlichen Mindestlohn nicht erfasst, die bereits Anspruch auf den
tariflichen Mindestlohn im Baugewerbe haben. Soweit gewerbliche Arbeitnehmer jedoch ausdrücklich aus dem persönlichen Geltungsbereich des tariflichen Mindestloh- nes ausgenommen sind, haben diese An- spruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Neben Angestellten und Polieren im Bau- gewerbe können auch Praktikanten unter Umständen einen Anspruch auf den gesetz- lichen Mindestlohn haben.
Weitere Informationen können Sie in Ihrer Verbandsgeschäftsstelle anfragen
 BA
   Nichts weniger als Perfektion ist unser Anspruch
  Risikomanagement für die Bauwirtschaft
  Aktives Schadenmanagement
        Marcel Brockmann · mbrockmann@pantaenius.com · Tel. +49 431 77 59 56 11 Christian Matthiessen · cmatthiessen@pantaenius.com · Tel. +49 431 77 59 56 12
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    BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  August 2018
SACH18-139 0618
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de












































































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