Page 7 - Bau Aktuell - August 2018
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SCHATTENWIRTSCHAFT
LEITARTIKEL
  Bei der Obermeistertagung ging es auch um die Bekämpfung der Schwarzarbeit
Schwarzarbeit richtet nicht nur immen- se Schäden in der Volkswirtschaft an, sie schadet auch den gesetzestreu arbeiten- den Betrieben. Der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein hat auf der Obermeis- tertagung am 5. Juli 2018 die verstärk- te Bekämpfung handwerksrechtlicher Schwarzarbeit beschlossen.
In Deutschland bleibt die Schattenwirt- schaft ein großes Problem, denn jeder zehnte Euro wird an Fiskus und Sozialkas-
sen vorbei verdient. Bei Schwarzarbeit er- halten Arbeiter keinen Mindestlohn, von dem Tariflohn der Branche ganz zu schwei- gen, oftmals werden keine Steuern und So- zialabgaben entrichtet.
„Unsere Betriebe, die die Tariflöhne zahlen, müssen mit Betrieben konkurrieren, die sich nicht an die Spielregeln halten“, sagt Thorsten Freiberg, BGV-Vorstandsvorsit- zender. „Jetzt haben wir einen Bauboom, doch mit Einbruch der Baukonjunktur wird das Problem sehr viel gravierender für un- sere Betriebe. Spätestens jetzt müssen wir unser Arsenal in der Bekämpfung aufsto- cken“, so Freiberg weiter.
Erst im April dieses Jahres hatten Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Kiel und Lübeck mit einem Großaufgebot Arbeit- nehmer auf diversen Baustellen kontrolliert und in 95 Fällen Unregelmäßigkeiten fest-
gestellt. Und Anfang Juli sind weitere Zu- griffe bei einem Großeinsatz erfolgt.
Im Land besteht eine intensive Zusam- menarbeit zwischen Zoll und den nach Landesrecht zuständigen Behörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung. In diesem Rahmen finden ordnungsbehördliche Maß- nahmen nach dem Schwarzarbeitsbekämp- fungsgesetz und die entsprechenden Sank- tionen Anwendung.
Der BGV SH hat sich gemeinsam mit dem Bündnis zur Schwarzarbeitsbekämpfung und seinen Innungen lange mit dem The- ma beschäftigt. Nun hat er beschlossen das vorhandene Portfolio zu ergänzen und will eine zusätzliche Methode anwenden, um gesetzestreue Betriebe vor unlauteren Mit- bewerbern zu schützen.
„Die Verfolgung von Verstößen gegen das Handwerksrecht durch die örtlichen Ordnungsbehörden auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes wird vielfach als unbefriedigend angesehen“, so Schareck. Denn mit Einleitung eines Ver- fahrens fehlen Informationen darüber, ob dieses Erfolg hatte und, falls ja, welchen. Daher hat die Obermeistertagung das Ver- bandsmodell Schwarzarbeitsbekämpfung (auf Basis des sog. Regensburger Modells) beschlossen. Es soll ab September landes- weit umgesetzt werden.
Im Falle handwerksrechtlicher Schwarz- arbeit werden wettbewerbsrechtliche Ab- mahnverfahren landeseinheitlich durch den BGV SH eingeleitet und geführt – unabhän- gig von ordnungsbehördlichen Maßnahmen. Grundlage hierfür ist das Gesetz gegen un- lauteren Wettbewerb.
Handwerksrechtliche Schwarzarbeit, also die Ausübung oder Bewerbung von wesent- lichen Tätigkeiten eines zulassungspflich- tigen Handwerks ohne entsprechende Ein- tragung in die Handwerksrolle, stellt eine unlautere geschäftliche Handlung zu Lasten der Mitbewerber dar. Dieser Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht führt zu Ansprüchen auf Beseitigung des Verstoßes und zukünf- tige Unterlassung, die vom Baugewerbever- band im Interesse seiner Mitglieder durch- gesetzt werden können.
„Handwerksrechtliche Schwarzarbeit führt zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen. Mit unserer Aktion unterstützen wir bis- herige Aktivitäten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, machen sie aber schneller und zielgenauer. Denn bei falschen Anga- ben und falscher Werbung können wir diese Aussagen nicht nur abmahnen, sondern für den Fall der Wiederholung des einschlägi- gen Verstoßes gegen das Handwerksrecht eine Vertragsstrafe fordern“, kommentiert Freiberg das Vorgehen.
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     BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  August 2018
Foto: Hilke Ohrt















































































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