Page 30 - Bau Aktuell - Mai 2019
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   30 WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH
 Keine Dieselfahrverbote
Das Bundesimmissionsschutzgesetz ist angepasst worden. In Städten mit ge- ringer Überschreitung der Stickoxid-Grenz-
werte werden Fahrverbote in aller Regel als unverhältnismäßig eingestuft, so die Bun- desregierung.
Im geänderten Bundes-Immissionsschutz- gesetz wird festgelegt, dass Fahrverbote erst dann in Betracht kommen, wenn der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid/ m3 Luft im Jahresmittel überschritten wird. Durch die Gesetzesänderung werden fol- gende Fahrzeuge von Fahrverboten ausge- nommen: Handwerkerfahrzeuge zwischen 2,8 und 7,5 t mit Hardware-Nachrüstung, generell Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 (Diesel-Pkw und Lkw bis 3,5 t) und grundsätzlich auch schwere Lkw (ab 3,5t) der Schadstoffklasse Euro VI sowie nachge- rüstete Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge (die weniger als 270 Milligramm Stickoxid / km ausstoßen). Auch für Handwerkerfahrzeu- ge, die die Nachrüstung selbst finanzieren, besteht nun eine bundesweite Ausnahme von Fahrverboten.
Für das Baugewerbe ist es entscheidend, dass Fahrzeuge mit geringen Stickstoffdi- oxid-Immissionen nicht mit Fahrverboten belegt werden, so die Bauwirtschaft.
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Geplante Mautausweitung
     © Rainer Sturm / pixelio.de
© Tim Reckmann / pixelio.de
 Nachdem das Europäische Parlament der geplanten streckenbezogenen Maut auch für Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 12 t
zugestimmt hat, wird sich nunmehr der EU- Ministerrat positionieren. Im Vorfeld wandte sich der ZDB an die zuständigen Bundesmi- nisterien für Verkehr und Wirtschaft.
Wie mehrfach berichtet, hat das Europäi- sche Parlament Änderungen bei der Wege- kostenrichtlinie (1999/62/EG) beschlossen. Darin ist vorgesehen, die streckenbezogene Maut auf mittelschwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen auszudehnen. Wegen des
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großen Mautnetzes in Deutschland (52.000 km) im Vergleich z. B. zu Frankreich (8.000 km) oder Italien (6.000 km), wären durch diese Änderung vor allem deutsche bauge- werbliche Unternehmen benachteiligt.
Nunmehr wird sich der Ministerrat zur We- gekostenrichtlinie positionieren. In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundes- verkehrsministerium und das Bundes- wirtschaftsministerium setzen sich ZDB und BVB dafür ein, dass Baufahrzeuge von zusätzlichen finanziellen Belastungen ver- schont bleiben.
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    BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein










































































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