Page 5 - Bau Aktuell - Mai 2019
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  WOHNUNGSBAU KONJUNKTUR INFRASTRUKTUR UNTERNEHMEN VERBAND FACHBEREICH
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   BAU AKTUELL 2 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
  Gesetzentwurf zur Änderung der Landes- bauordnung vor, der die Schaffung zusätz- lichen Wohnraums weiter erleichtern soll.
„Auch das Thema Holzbau sollte in die Landesbauordnung aufgenommen werden.“
Mein Haus steht hierbei beratend zur Sei- te. Neben Erleichterungen im Abstandflä- chenrecht bei Dachgeschossausbau und Aufstockung im Bestand sollten insbeson- dere auch die Themen „Holzbau“, Erweite- rung der Genehmigungsfreistellung sowie die Typengenehmigung und die Anpassung an das europäische Bauproduktenrecht in die Landesbauordnung aufgenommen wer- den. In diesem Bündel findet sich zudem die Erleichterung, dass bei Dachgeschos- sausbauten oder Aufstockungen Aufzüge nicht mehr zwingend zu errichten sind.
Auch die heutigen energetischen Anforde- rungen an Gebäude gelten als Kostentrei- ber. Gibt es Bestrebungen, die Wirtschaft- lichkeit einiger Bestimmungen zu prüfen oder gar die strengen staatlichen Auflagen zu lockern?
Die energetischen Anforderungen an Ge- bäude resultieren in erster Linie aus der Energieeinsparverordnung des Bundes. Als Landesgesetzgeber haben wir darauf keinen Einfluss. Als beteiligtes Land im Rahmen der Bundesgesetzgebung setzen wir uns dafür ein, dass die Nachweisver- fahren vereinfacht werden und die Techno- logieoffenheit und das Wirtschaftlichkeits- gebot erhalten bleiben.
Bau aktuell: Sie wollen Hemmnisse beim Wohnungsbau beseitigen. Maßnahmen zur Nachverdichtung betreffen vor allem Städ- te. Was ist mit dem Wohnungsmarkt auf dem Land: Wie profitieren die Kommunen von Änderungen der LBO?
Grote: Die Landesbauordnung unterschei- det nicht zwischen städtischer oder länd- licher Region. Die aktuellen Erleichterun- gen gelten für die Gebäude im ländlichen Bereich gleichermaßen. Sofern auch dort Maßnahmen zur Nachverdichtung und da- mit zur flächenschonenden Schaffung von Wohnraum getroffen werden, werden die neuen Regelungen hier ebenfalls ihren Beitrag leisten.
Innenminister Hans Joachim Grote
Bau aktuell: Welche Neuerungen planen Sie für den Holzbau? Folgen Sie den Bei- spielen aus Hamburg und Baden-Württem- berg?
Grote: Vorgesehen ist, dass die Verwen- dung brennbarer Baustoffe abweichend von den geltenden Regelungen zulässig ist, wenn Sie den Technischen Baubestimmun- gen entsprechen. Die Bestimmung zielt auf die derzeit in Überarbeitung befindliche Holzbaurichtlinie ab.
Hamburg ist im Rahmen der bei der Bau- ministerkonferenz angesiedelten Projekt- gruppe Brandschutz maßgeblich in die Anpassung der Holzbaurichtlinie mit ein- gebunden. Mit dem Verweis auf die techni- schen Baubestimmungen ist es zukünftig ohne ein (aufwendigeres) Gesetzgebungs- verfahren möglich, die Technische Baube- stimmung zeitnah an neue Erkenntnisse anzupassen.
Bau aktuell: Sie sind auch Vorsitzender der Bauministerkonferenz. Setzen Sie sich für eine übergreifende Bauordnung Hamburg/ Schleswig-Holstein ein? Wie ist die lände- rübergreifende Zusammenarbeit bei der Typengenehmigung, sodass einmal in ei- nem Bundesland genehmigte Wohngebäu- de auch in einem anderen gebaut werden können?
Grote: Als Vorsitzender der Bauminister- konferenz ist es mein Ziel, dass alle Länder ihr Bauordnungsrecht so weit wie möglich an die Musterbauordnung anpassen. Ent- sprechende Beschlüsse wurden bereits auf der letzten Bauministerkonferenz und dem Wohngipfel gefasst. Nun gilt es, dass die Länder diesen Weg noch konsequenter
als bisher gehen. Nordrhein-Westfalen hat dies kürzlich getan. In Schleswig-Holstein laufen die entsprechenden Arbeiten in meinem Haus. Nach Abschluss der aktuell vorgesehenen Änderung der Landesbau- ordnung zu Schaffung von mehr Wohnraum wird mein Haus einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Landesbauordnung an die Musterbauordnung vorlegen.
„Landestypische Besonderheiten könnten im „Nordverbund“ gelöst werden.“
Mit meiner Amtskollegin Dr. Stapelfeld bin ich zu diesem Thema im engen Austausch. Nicht nur mit Hamburg, sondern auch mit den anderen „Nordländern“ sollte es eine jeweilige Landesbauordnung geben, die der Musterbauordnung weitestgehend ent- spricht. Meine Verwaltung hat bereits Fach- gespräche mit den Hamburger Kollegen dazu geführt. Der Kontakt zu Mecklenburg- Vorpommern, Bremen und Niedersachsen wird folgen. Neben der weitestgehenden Anpassung an die Musterbauordnung stel- le ich mir vor, dass mögliche gleichlau- tende landestypische Besonderheiten im „Nordverbund“ gelöst werden.
Eine eigene Nord-LBO quasi als Konkur- renzprodukt zur Musterbauordnung halte ich vor dem Hintergrund der insgesamt anzustrebenden Einheitlichkeit des Bau- ordnungsrechts in allen Ländern für nicht zielführend.
Die Typengenehmigung wurde bereits in die MBO aufgenommen. In Schleswig-Holstein wird sie demnächst in die Landesbauord- nung übernommen. Sie ist ein Baustein in
   Foto: © Frank Peter













































































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