Page 29 - Bau Aktuell - November 2022
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 Nachruf
Wir trauern um Jörg Spindelmann
Plötzlich und unerwartet ist unser lang- jähriger Kollege Jörg Spindelmann im Alter von 59 Jahren verstorben. Dipl.- Ing. Jörg Spindelmann, Geschäftsfüh- rer der Jessen Bau GmbH, war lang- jähriger Leiter der Landesfachgruppe Massiv-Bau. Noch vor Kurzem hat er auf der NordBau den Massivbautag ge- leitet.
Wir haben mit ihm einen positiv den- kenden Menschen und einen Unter- nehmer verloren, der sich stets für die Bauwirtschaft einsetzte. Wir werden ihn in bleibender Erinnerung behalten.
 BAU AKTUELL 4 2022 / Die Bauwirtschaft im Norden
                                           Personalwechsel in der Geschäftsstelle
Der Geschäftsbereich Arbeitsrecht mit den weiteren Zuständigkeiten u.a. für Berufsbildung und Leistungswettbewerb,
Junge Bauunternehmer wird ab 1.1.2023 von Rechtsanwalt Jan Hendrick Plischke als Abteilungsleiter geführt.
Der bisherige Geschäftsführer Jan Jacob- sen wechselt zu einer neuen beruflichen Herausforderung als Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein. Jacobsen hat den Geschäftsbereich seit dem Jahr 2000 er- folgreich aufgebaut und geleitet. Mit ihm verlässt unsere Organisation ein hoch ge- schätzter Kollege mit einer beachtlich erfolgreichen Bilanz in beruflicher aber auch kollegialer Hinsicht. Wir alle im Team wünschen ihm das Beste und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel bei seinen kommenden Aufgaben.
Wir freuen uns sehr, dass wir mit Rechts- anwalt Plischke einen Nachfolger gefunden haben, der selbst mit rund 15 Jahren Be- rufserfahrung, zuletzt bei einem Arbeitge- berverband, unsere Innungsbetriebe weiter
Fach-News
auf einen Blick
Der Bundestag hatte eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Okto- ber 2022 auf 12,00 € beschlossen. Die Min-
destlohnkommission wird bis zum 30. Juni 2023 über die Höhe des gesetzlichen Min- destlohnes ab 1. Januar 2024 entscheiden. Für die gewerblichen Arbeitnehmer war der Arbeitgeber bisher schon verpflichtet zur Ar- beitszeitaufzeichnung. Nach einer Entschei- dung des Bundesarbeitsgerichts müssen nun die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer erfasst werden. Das kann elektronisch oder in Papierform erfolgen. Arbeitgeber können freiwillig an ihre Beschäftigten zusätzlich zum Lohn eine Inflationsausgleichs-Sonder- zahlung leisten. Bis zu 3.000 Euro wird diese von Steuern und Sozialabgaben befreit. Sie kann auch in mehreren Tranchen bis zum 31. Dezember 2024 ausgezahlt werden.
C Weitere Informationen: bau-sh.de | Mitgliederservice | Rundschreiben
RA Jan Jacobsen
auf dem gewohnt hohen Niveau betreuen kann und wird. Seit Beginn seiner anwalt- lichen Tätigkeiten gehörte der Bereich in- dividuelles und kollektives Arbeitsrecht zu seinen Leistungsschwerpunkten. Plisch- ke, Jahrgang 1979, arbeitet seit seinem zweiten juristischem Staatsexamen 2006 in Schleswig-Holstein. Er hat den Fachan-
RA Jan Hendrick Plischke
waltslehrgang im Arbeitsrecht im Jahre 2016 erfolgreich absolviert. Er wird uns ab dem 1.10.2022 bereits verstärken und ein- gearbeitet werden. Wir wünschen ihm einen erfolgreichen Einstieg in unsere Verbände und bitten Sie, ihn vertrauensvoll in der Ein- arbeitungsphase zu unterstützen.
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     Quelle: Pat Scheidemann
Quelle: Plischke












































































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