Page 15 - Wahl Spezial - April 2017
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Themenblock
UNTERSTÜTZUNG DER BETRIEBE
1.
Die Regulierungs- und Verfahrensvereinfachung ist ein wichtiges Thema der Bauwirtschaft.
Welche Ansätze schweben Ihnen vor, um im Baubereich beispielsweise vereinfachte Verfahren zu stärken?
Wir wollen bei der Auftragsvergabe eine Kurskorrektur. Deshalb haben wir ein Mittelstandsentlastungsgesetz mit umfangreichen Vereinfachungen, Entlastungen und Verbesserungsvorschlägen zur bestehenden Praxis im Landtag zur Abstimmung gestellt, das die SPD-geführte Koalition leider abgelehnt hat. In Regierungsverant- wortung werden wir neue Initiativen für Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie für den Mittelstand im Lande auflegen und eine Anlaufstelle für Bürokratieabbau und Verwaltungseffizienz in Form einer „Clearingstelle Mittelstand und Bürokratieabbau“ einrichten. Anstelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes werden wir schlankere
Möglich ist das beispielsweise über eine Verschlankung des In- stanzenwegs bei Klagen. Das sollte verbunden werden mit einer besseren personeller Ausstattung der Bundes- Verwaltungsge- richtsbarkeit, höheren Erstattungen von Planungskosten durch den
Die Ansätze von Herrn Meyer die Planungsverfahren bei Großpro- jekten konstruktiv zu reformieren, begrüßen wir. Die Vorgeschlage- nen Maßnahmen sind ein guter Ansatz Bewegung in die festgefah- rene und durch gegenseitige Schuldzuweisungen geprägte Debatte zu bekommen.
Niemandem nützt es etwas, wenn Planungsunterlagen jahrelang beim Bundesverkehrsministerium versenkt werden, bis sie einen „Gesehen-Vermerk“ bekommen. Auch das Verschlanken des Instan- zenweges kann helfen, schneller an Rechtssicherheit zu kommen, ob ein Projekt rechtssicher gebaut oder nicht gebaut werden darf.
Wir wollen den Bürokratieabbau in der Baubranche weiter voran- treiben. Dazu brauchen wir schnellere Baugenehmigungsverfahren und baurechtliche Erleichterungen bzw. eine Evaluation von Stan- dards für den gesamten Wohnungsbau, damit wir zügig die Bautä- tigkeit erhöhen, vor allem in den Ballungsregionen der Nachfrage nachkommen und höhere Preise verhindern.
Darüber hinaus ermöglicht die durchgängige Digitalisierung bau- wirtschaftlicher Wertschöpfungsketten eine effiziente und kon- sistente Abwicklung von Bauvorhaben. Wir wollen des- halb, im
Wir möchten Bürokratie abbauen, denn nur so stärken wir das Rückgrat unserer Wirtschaft und garantieren die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein. Es gilt hierbei auch die Chancen der Digitalisierung zu begreifen und für sich zu nutzen.
Im Zuge der Änderung der Landesbauordnung ist die Küstenkoali- tion bereits dazu übergegangen, nur das Notwendigste zu regeln. Schließlich ist es eine Landesbauordnung und keine Bauverhinde- rungsordnung. Mit den durchgeführten Änderungen werden zudem die Behörden und die Gemeinden entlastet. Mit der Bauordnung werden auch neue Entwicklungen berücksichtigt, denn Baustan-
Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Mittelstandsförde- rungsgesetz schaffen. Wir werden Korruption und Schwarzarbeit di- rekt bekämpfen und das Korruptionsregister abschaffen. Angesichts des geltenden Mindestlohnes auf Bundesebene wird das Landesmin- destlohngesetz aufgehoben. Weiterhin werden wir einen Tilgungs- plan aufstellen, um Spielräume für Investitionen zu schaffen.
Es steht für die CDU außer Frage, dass wir in Schleswig-Holstein leistungsfähige Förderinstitute für den Mittelstand haben. Die be- stehende Struktur werden wir beibehalten und für eine ausreichen- de Finanzausstattung sorgen.
Bund sowie einer weiteren Digitalisierung der Verwaltung und der Verfahren. Dabei sollte auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stärker auf digitalem Wege erfolgen.
Es sind nicht die Naturschutzbelange und das Umweltrecht, die die Planungen in der Vergangenheit verhindert haben. Es ist die Metho- de „mach die Tür zu ich komme durch die Wand“, mit der bislang zu oft versucht wurde, Projekte schnell durchzupeitschen. Dabei wurden Einwände von Bürgern, Gemeinden und Umweltschützern arrogant abgewiesen anstatt sie qualifiziert und auf Augenhöhe mit den Betroffenen zu bearbeiten.
Gemeinsam Planen geht besser. Wir werden die Reformierung des Planungsrechtes konstruktiv begleiten. Das bestehende Verbands- klagerecht steht für uns nicht zur Disposition.
Rahmen einer modernen Clusterpolitik unter Einbezug aller rele- vanten Akteure gemeinsame Standards und Datenformate für die Nutzung digitaler Modelle erarbeiten. Digitale Innovationen sollten hierzu möglichst als Kriterium in die Planung für zukünftige Ver- kehrsprojekte aufgenommen und entsprechende Expertise bei der Ausbildung von Planern im Land und der weiteren Personalplanung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein (LBV-SH) erkennbar berücksichtigt werden.
dards ändern sich - ebenso die Anforderungen an ökologisches und seniorengerechtes Bauen.
Darüber hinaus möchte der SSW, dass im Rahmen einer Kommu- nalreform die Zuständigkeiten auch für Baumaßnahmen auf eine Stelle beschränkt werden und man sich nicht bei ein und demselben Projekt an unterschiedliche Verwaltungen wenden muss.
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WAHLSPEZIAL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  April 2017


































































































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