Baugewährleistungs-Versicherung

Die geld- zeit- und nervensparende Versicherung bei Bauleistungen mit Sachverständigen-Testat

Die VHV Versicherungen bieten exklusiv und mit diesen bauprojektfreundlichen Rahmen für Bauherren und Bauunternehmer in Schleswig-Holstein mit der Baugewährleistungs-Versicherung einen optimalen Schutz vor den finanziellen Belastungen, die aus möglichen Schäden am Bau während der Gewährleistungszeit entstehen können. „Diese Versicherung sollte erstens viel bekannter sein als bisher und zweitens als Sicherungsinstrument für Bauvorhaben ebenso anerkannt werden wie die Bürgschaftsversicherung“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Bauge­werbe­­verbandes Schleswig-Holstein. Der Verband hat mit der VHV Versicherung einen Rahmenvertrag geschlossen, womit die Versicherungsleistungen den Mitgliedern zu besonderen Konditionen angeboten werden.

Mit der Baugewährleistungs-Versicherung bieten die VHV Versicherungen und der Baugewerbeverband SH einen beachtlichen und im Markt fast einzigartigen Schutz vor finanziellen Belastungen, die aus der Mängelhaftung entstehen können. Ein Hauptbestandteil der Baugewährleistungs-Versicherung sind die Begehungen durch unabhängige Sachverständige, die das Bauvorhaben mitbegleiten und damit die Qualität der Bauleistung bestätigen oder Mängel rechtzeitig aufdecken. Der Verband unterstützt die Forderung vieler Verbraucherschutzzentralen, bei umfangreicheren Maßnahmen eine Kontrolle einzuplanen und hat dies mit der VHV Versicherung hiermit umgesetzt. Damit brauchen Bauherren Zahlungen nicht hinauszuzögern, um bei Mängeln abgesichert zu sein. Gleichzeitig brauchen Bauunternehmer keine teilweise hohen Rückstellungen zu bilden, um Gewährleistungsansprüche erfüllen zu können. Beides geht ansonsten zu Lasten von Liquidität und Rendite.

Die VHV Gewährleistungsversicherung ist eine Garantie an den Bauherrn, dass die Kosten für Mängelbeseitigung oder Nachbesserungen übernommen werden. Ohne Streit! Ohne Zeitverzögerungen! Denn auch die sorgfältigste Bauabnahme kann nicht immer alle vorhandenen Mängel aufdecken. Außerdem treten diese oft erst nach der Abnahme auf. Bis fünf Jahre nach der eigentlichen Bauabnahme besteht ein Schutz vor Gewährleistungsansprüchen. Auch die Leistungen der Subunternehmer sind automatisch abgesichert. Der Kunde erhält so maximale Sicherheit und zahlt meist schneller.

Weitere Informationen: www.vhv.de oder www.bau-sh.de

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