Baugewerbeverband fordert wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Empfehlungen an Politik stützen sich auf Gutachten von Verbänden

Kiel. Bei einer Straßensanierung legen die Kommunen die Kosten gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung in Schleswig-Holstein auf die Anlieger um. Dagegen protestieren jetzt Bürger und sammeln Stimmen für eine Petition im Landtag. Der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein (BGV S-H) fordert von der Landespolitik seit langem die Abschaffung dieser Finanzierung und die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge.

„Bekanntermaßen besteht im Bereich kommunaler Straßen ein erheblicher Investitions- und Instandhaltungsstau und es ist unbestritten, dass Straßen in den Gemeinden ausgebaut und erhalten werden müssen. Jedoch sollte das geschehen, ohne Anlieger mit großen Summen zu beteiligen und damit einzelne Bürger zu ruinieren“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des BGV S-H.

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist ein wesentlicher Baustein der Finanzierungsbasis für Kommunen und wird in den Bundesländern nach dem Kommunalabgabengesetze (KAG) unterschiedlich gehandhabt. In Baden-Württemberg und in Berlin werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, in Schleswig-Holstein sind diese verpflichtend.

Bereits 2012 hatten Verbände der Bauwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die Anforderungen an den Unterhalt und alternative Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinden im kommunalen Straßenbau untersucht hat. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass weder Steuern, noch Gebühren oder Beiträge in der jetzigen Form als Finanzierungsquelle von Instandhaltungsarbeiten an kommunalen Straßen in Betracht kämen. Steuern würden ausscheiden, weil Kommunen die Besteuerungskompetenz fehle und Gebühren ebenso, weil diesen ein bestimmter Nutzen gegenüberstehen müsse.

Das Gutachten legt nahe, das Kommunalabgabenrecht der Länder auf das System wiederkehrender Straßenbaubeiträgen umzustellen. Danach würden die jährlichen Investitionsaufwendungen nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrender Beitrag erhoben werden. „Wir haben das Gutachten bereits 2012 in die Landespolitik gegeben“, sagt Georg Schareck.

Anschub für den Vorschlag der baugewerblichen Verbände gab es 2014 auch durch das Bundesverfassungsgericht, das entschieden hatte, dass „wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach § 10a KAG Rheinland-Pfalz verfassungsrechtlich zulässig“ seien. Dabei hatte es sich explizit auf die Erhaltung, Verbesserung und Erweiterung von Straßensystemen seitens der Gemeinde bezogen.

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