Bauwirtschaft zur neuen Wohnraumstudie

Baubetriebe im Norden lösen Wohnungsengpässe

Kiel. Das Innenministerium Schleswig-Holstein hatte das empirica-Institut Berlin mit der Erstellung einer neuen Wohnraumprognose beauftragt. Nach deren Ergebnissen ist der Wohnraumbedarf größer als bisher angenommen. Die Bauwirtschaft bietet praktische Lösungen, um die erschreckend hohen Zahlen zu minimieren.

Die Wohnungsmarktprognose 2030 für Schleswig-Holstein, die das Innenministerium veröffentlicht hat, belegt, dass im Land zwischen 2015 und 2030 177.00 neue Wohnungen benötigt werden. „Der Bedarf an Wohnraum für Schleswig-Holstein, der in der neuen Studie festgestellt worden ist, ist nicht neu. Die Bauwirtschaft weist seit Jahren darauf hin, dass mehr Wohnraum nötig ist, als bis dato festgestellt“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein (BGV SH).

Es sei gut, dass jetzt aktuelle Zahlen auf dem Tisch lägen, da man sich noch besser an eine konstruktive Problemlösung machen könne. „Die Bauwirtschaft ist jetzt gefragt. Denn fordern, klagen und wünschen kann man viel, es muss auch jemanden geben, der es baut“, so Schareck.

Die Bauwirtschaft hat Lösungen und steht bereit, sie braucht aber auch Planungs- und Rechtssicherheit. Deshalb sucht sie für ihre Anregungen auch das Gespräch mit der Politik.

Lösungen im Bau sehen beispielsweise eine Nachverdichtung in urbanen Gebieten vor, bei denen Aufstockungsmöglichkeiten stärker genutzt werden und auch modulare Bauweisen mit schnellem Bau und möglichen Umnutzungsperspektiven. Um Bauen auch günstiger und schneller zu machen, könnten die Lebenszyklen von Gebäuden bedarfsweise kürzer gefasst werden, die standardmäßige Ausstattung der Gebäude sowie die Wirtschaftlichkeit von unnötigen Kostentreibern in der EnEV sollten überdacht werden.

Unter Umständen müsste die Bauordnung angepasst werden. In Hamburg sind bereits erste Änderungen der Bauordnung in Kraft getreten. „Wir brauchen eine Anpassung und Harmonisierung der Genehmigungsvorschriften in unseren Landesbauordnungen in Schleswig-Holstein und Hamburg“, so Schareck. Gebraucht würden Modernisierungen des Planungsrechts, Verkürzungen der Baugenehmigungszeiten, Digitalisierungen der Verfahren u.v.m.

Und mit Verweis auf den Koalitionsvertrag merkt der Hauptgeschäftsführer an, dass in Punkto Kampf den Kostentreibern synergetische Interessen bestünden. Auch sollten kreative Anreizprofile für Investoren geschaffen werden. Beispielsweise eine Verstetigung des KfW-Gebäudesanierungsprogramms bei rund 2 Mrd. Euro, die Einbeziehung des Ersatzneubaus in die Fördersystematik der KfW sowie Fortführung und Verstetigung des KfW-Programms „Altersgerechter Umbau“ mit mind. 100 Mio. Euro.

In Zeiten extrem günstiger Kreditzinsen seien kreative Lösungsmöglichkeiten zur Anreizschaffung, z.B. durch steuerliche Abschreibungen, zusätzlich notwendig. Hierzu hält der Bauwirtschaftsspitzenverband konkrete Lösungsvorschläge vor.

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Hier geht es zu der Langversion der Wohnungsmarktprognose 2030 für Schleswig-Holstein.

Kurzversion der Wohnungsmarktprognose 2030 als pdf