Bürgerenergiefonds

Das Land Schleswig-Holstein hat das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt, um die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende vor Ort zu stärken.

Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen Bürgerenergieprojekten die ersten Schritte in der Planungs- und Startphase erleichtern und finanzielle Risiken senken.

Was wird gefördert?

  • ausschließlich vorbereitende Maßnahmen für Bürgerenergieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten wollen, z.B. aus den Sektoren
  • Erneuerbare Wärme
  • Neue Mobilität
  • Erneuerbare Stromerzeugung
  • Energieeffizienz bei der Energienutzung und -versorgung von Gebäuden und Quartieren Digitalisierung im Energiesektor
  • Im Einzelnen sind insbesondere förderfähig:
  • Vorplanungskosten, z. B. für Machbarkeitsstudien
  • Standortanalysen
  • Kosten der Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung
  • Kosten für die Datenermittlung für das jeweilige Projekt und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Ausgaben für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Ausgaben für Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt
  • Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtprojektes einschließlich der Kosten für Maßnahmen zur Bürger- und Akteursbeteiligung nach einem mit dem Antrag vorzulegenden Konzept in Höhe von maximal 25.000 Euro je Projekt

Wer wird gefördert?

Zusammenschlüsse von Akteuren in Schleswig-Holstein, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • mindestens 7 natürlichen Personen, darüber hinaus dürfen sich juristische Personen beteiligen
  • natürlichen Personen müssen Stimmenmehrheit oder Vetorecht gegenüber anderen Projektbeteiligten (Kommunen, Vereine oder Unternehmen) besitzen
  • Erstwohnsitz von 7 der natürlichen Personen muss im Gemeindegebiet liegen, in dem das Projekt durchgeführt werden soll
  • gesellschaftsrechtliche Form des Zusammenschlusses ist frei wählbar

Wie wird gefördert?

  • Zuwendung in Höhe von bis zu 200.000 Euro
  • förderfähige Gesamtausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen
  • Bereitstellung für 2 Jahre zinsfrei
  • Der Zuwendungsbetrag muss zurückgezahlt werden, wenn das Gesamtprojekt umgesetzt wird.
  • Rückzahlung bei Eintritt der Gesamtprojektfinanzierung fällig
  • Kommt das Projekt nicht zustande, kann bei entsprechender Begründung auf eine Rückzahlung verzichtet werden.

Was ist noch wichtig?

Die Zuwendung muss vor Beginn des Projektes beantragt werden.

Ihr Weg zur Förderung ist ein Antrag bei der IB.SH Energieagentur.

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