Wenn sich die stofflichen Grenzwerte in die sogar besondere Überwachungspflicht hin verschieben, werden bis dahin zugelassene aufbereitete Baustoffe unzulässig und deponiepflichtig. Und letzteres bei ohnehin schon knappen Deponiekapazitäten und heute schon hohen Kosten. Da geht es schnell um viel Geld!
Wir haben in Schleswig-Holstein erreichen können, dass das Land notwendige Änderungen am Entwurf der Umwelt-Hardliner fordert. In einem Pressegespräch vergangene Woche auf Bundesebene führt der Vize-Präsident des ZDB Herr Schubert-Raab aus:
"..: „Im Übrigen haben schon im letzten September die Länder Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in der Bauministerkonferenz an die Bundesregierung appelliert, dass auch die Belange der Bauwirtschaft in der Mantelverordnung ausreichend Berücksichtigung finden müssen und es dazu praktikabler und nachvollziehbarer Lösungen bedarf. ... Auch die Ausschüsse für Verkehr, Wirtschaft und Wohnungsbau (des Bundesrats und hier auch mit Stimme aus Schleswig-Holstein) haben sich in ihren Empfehlungen gegen die Verabschiedung der Ersatzbaustoffverordnung ausgesprochen. Hier spiegeln sich die von der Bauwirtschaft vorgebrachten Bedenken am deutlichsten wider. ..."
Es bewegt sich was! Wir bleiben für Sie am Ball!
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