Digitalisierung: verbesserte Förderung für Handwerksbetriebe

Anfang dieses Jahres hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Förderprogramm "go-digital" ausgeweitet und verlängert.

Neben den etablierten Themen wie

  • digitalisierte Geschäftsprozesse,
  • IT-Sicherheit und
  • digitale Markterschließung,

werden nun auch Beratungs- und Umsetzungsleistungen in den neuen Modulen „Datenkompetenz – go-data“ und „Digitalisierungsstrategie“ vom Bund gefördert.

  • Im Modul „Digitalisierungsstrategie“ sind strategische Beratungsleistungen für KMU zur Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie förderfähig. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt. 
  • Damit Unternehmen von der sich entwickelnden Datenökonomie profitieren können, wurde das Modul „Datenkompetenz – go-data“ neu geschaffen. Es geht um die Frage „Wie kann ich die Daten in meinem Unternehmen wirtschaftlich nutzen?“ Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen: In Zusammenarbeit mit einem Beratungsunternehmen sollen vorhandene Daten im Unternehmen identifiziert, systematisch erhoben, gesammelt, zusammengeführt und so aufbereitet werden, dass sie wertschöpfend ausgewertet und genutzt werden können. Dadurch kann auch der zukunftsweisende Weg zum Einsatz Künstlicher Intelligenz geebnet werden.

Über das Förderprogramm „go-digital“ werden die anfallenden Kosten für die Beratung und Umsetzung mit bis zu 50 % der Nettoausgaben bezuschusst (max. 16.500 Euro). Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz bzw. einer Vorjahresbilanz von maximal 20 Mio. Euro können von der „go-digital“-Förderung profitieren.

Um eine qualitativ hochwertige Beratung und Umsetzung sicherzustellen, müssen sich Beratungsunternehmen vorab für „go-digital“ autorisieren lassen. Neben der benötigten fachlichen Expertise weisen sie dafür ihre wirtschaftliche Stabilität, Erfahrungen in der Beratung von KMU und die Erfüllung bestimmter Qualitätsstandards nach.

Die neue Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Das BMWK stellt für die Jahre 2022 bis 2024 Fördermittel in Höhe von 72 Mio. Euro zur Verfügung. Anträge sind seit Januar 2022 möglich. Sobald der Bundeshaushalt für 2022 verabschiedet ist, können diese Anträge bewilligt werden. Die Richtlinie wird auch im kommenden Jahr durch den bisherigen Projektträger EURONORM GmbH umgesetzt.

Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie hier