Handbuch "Aushangpflichtige Schutzgesetze" kann noch bestellt werden - **Nur solange der Vorrat reicht!**

Wir haben noch Restbestände des Handbuches "Aushangpflichtige Schutzgesetze". Diese können noch zu einem Nettopreis von 20,-- €/pro St.; zuzüglich MwSt und Versand bei uns bestellt werden. (Nur solange der Vorrat reicht!)

Die Bauunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, für die Arbeitnehmer die sog. aushangpflichtigen Schutzgesetze zugänglich zu machen, beispielsweise indem entsprechende Exemplare am Betriebssitz oder in den Baucontainern zugänglich gemacht werden. Ein Verweis auf Internetseiten wäre nur nach bisher Rechtslage und nach Auffassung der BG BAU zulässig, wenn der Arbeitgeber dann dem Mitarbeiter auch die entsprechenden technischen Geräte zur Verfügung stellen würde, mit denen er sich Zugang zu dieser Internetseite verschaffen kann (beispielsweise durch PC, Laptop oder Diensthandy). Um einen entsprechenden Zugriff auf die "aushangspflichtigen" Schutzgesetze ermöglichen, ist es in Deutschland weit verbreitet, dass diese in einer Broschüre zusammengefasst und an geeigneter Stelle ausgelegt werden. Welche Regelungen dabei aushangpflichtig sind, unterscheidet sich von Branche zu Branche, sofern es hier Besonderheiten in der Gesetzeslage, Verordnungen oder anderen Rechtstexten gibt. Die Frage, ob die Unternehmen die ihnen obliegende "Aushangpflicht" erfüllen, kann sowohl durch die Arbeitsschutzbehörden wie auch durch die Berufsgenossenschaft Bau bzw. die Verwaltungsberufsgenossenschaft geprüft werden, Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern bis zu 1.000 EUR sanktioniert werden können. 

Um den Bauunternehmen die Einhaltung ihrer Pflichten zu erleichtern, haben wir ein entsprechendes für das Baugewerbe maßgeschneidertes Handbuch aufgelegt. 
 

Bestellungen richten Sie bitte an Frau Selvan: s.selvan@bau-sh.de