Mindestlöhnen im Baugewerbe in Schleswig-Holstein zugestimmt

Die Mitglieder des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein stimmen der Annahme des Tarifvorschlags für höhere Mindestlöhne am Bau mehrheitlich zu.

Nach intensiven internen Diskussionen haben die Mitglieder des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein der Erhöhung der Mindestlöhne für das Bauhauptgewerbe mehrheitlich zugestimmt. Mit einem Schreiben an den federführenden Tarifpartner, den Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), haben sie das im Rahmen der Erklärungsfrist, die bis zum Mittag des 1. November gesetzt war, für Schleswig-Holstein schriftlich kundgetan.
Nach langen Verhandlungen hatten sich die Tarifvertragsparteien auf die Erhöhung der Mindestlöhne für das Bauhauptgewerbe geeinigt. Dem mussten die einzelnen Bundesländer noch zustimmen.

Die Mindestlöhne 1 und 2 werden in jeweils zwei Schritten ansteigen, die Laufzeit hierfür beträgt 24 Monate und endet am 31. Dezember 2019. Der Mindestlohn 1 (Ost und West) wird jährlich um rund vier Prozent erhöht. Ab 1. Januar 2018 steigt er von 11,30 Euro auf 11,75 Euro; ab 1. März 2019 von 11,75 Euro auf 12,20 Euro. Der Mindestlohn 2 (West) wird jährlich um rund 1,7 Prozent erhöht. Ab 1. Januar 2018 steigt er von 14,70 Euro auf 14,95 Euro; ab 1. März 2019 von 14,95 Euro auf 15,20 Euro. Der Mindestlohn 2 (Berlin) wird jährlich um rund 1,7 Prozent erhöht. Ab 1. Januar 2018 steigt er von 14,55 Euro auf 14,80 Euro; ab 1. März 2019 von 14,80 Euro auf 15,05 Euro.

Der Vertreter für die Tarifpolitik im Baugewerbe Schleswig-Holstein, Kai Boysen, erklärt als Verhandlungsführer und zugleich Obermeister der Baugewerbe-Innung Stormarn: „Die Zustimmung zum Mindestlohn-Tarifabschluss stand in einem an und für sich wirtschaftlich positiven Umfeld, hat aber intensive Diskussionen zum Thema Tarifkonkurrenz ausgelöst. Zum Schutz seiner Mitglieder wird der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein zukünftig ein besonderes Augenmerk auf konkurrierende Gewerke wie beispielsweise Maler, Tischler, GaLa-Bau oder Bautätigkeiten im Metallbau legen.“

Ferner werde man strikt darauf achten, dass die als Einzelentscheidung erfolgte, separate Mindestlohn-Tarifrunde nicht automatisch  auf die im kommenden Jahr anstehende Entgeltrunde bezogen werde. Boysen: „Den Mitgliedern des BGV SH fällt eine Zustimmung zu hohen Abschlüssen schwer, denn trotz der guten Konjunktur sind die Umsatzrenditen in der Bauwirtschaft nach wie vor niedrig, da nicht alle Kosten in den Markt weitergegeben werden können.“

Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 wird für Facharbeiter gezahlt. Die Erhöhung des Mindestlohns trägt der guten Baukonjunktur Rechnung und stärkt zugleich die Attraktivität der Baubranche für Nachwuchskräfte. Sie soll auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Bauunternehmen gegenüber europäischen Mitbewerbern sichern. Da der Bau-Mindestlohn von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt er ebenfalls für nicht tarifgebundene Unternehmen und für aus dem Ausland entsandte Arbeiter. Die Allgemeinverbindlichkeit gilt noch bis Jahresende und muss dann erneut erklärt werden.

Download der Pressemitteilung als PDF