Neue Bauinvestitionen der Landesregierung begrüßt

Baugewerbeverband: Aufträge müssen im Land bleiben

Kiel. Weitere Gelder für Baumaßnahmen in Schleswig-Holstein sollen jetzt fließen. Der Plan für Krankenhaus-Investitionen wird mit einem Volumen von 466 Millionen Euro fortgeschrieben. Außerdem will die Landesregierung 80 Millionen Euro zusätzlich für den Mietwohnungsneubau zur Verfügung stellen.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung gleich in zwei Bereichen einen weiteren Schritt zum Abbau des Investitionsstaus unternehmen will“, sagt Thorsten Freiberg, Vorstandsvorsitzender des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein (BGV SH). Bereits seit Jahren setzt sich der Verband für eine funktionierende öffentliche Infrastruktur ein, zu der auch die Gesundheitsversorgung gehört, und mahnt ebenfalls an, dass die in den letzten Jahren aufgelaufenen Rückstände im Mietwohnungsbau noch lange nicht aufgeholt seien.

Im Bereich Krankenhausbau sehen die Investitionsfinanzierungen Folgendes vor: Für laufende Projekte sollen 2018 rund 102 Millionen Euro für kleinere, kurz- und mittelfristige Investitionen an die Krankenhäuser ausgezahlt werden. Rund 466 Millionen Euro würden für 15 Neu- und Anbaumaßnahmen sowie Sanierungen verschiedener Kliniken veranschlagt, wobei sich die Kostenschätzungen noch in einem frühen Stadium befänden, so das Gesundheitsministerium.

Im Bereich Mietwohnungsbau sollten für dieses und die kommenden drei Jahre zusätzlich je 20 Millionen zur Verfügung gestellt werden, wenn der Landtag den Plänen zustimme, heißt es aus dem Innenministerium. Unabhängig davon stünden allein 2018 mehr als 330 Millionen Euro für zinsgünstige Darlehen für die Mietwohnraumförderung zur Verfügung. Darüber hinaus sollen die Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausweisung von Bauland erhalten.

„Diese Schritte werden in absehbarer Zeit zahlreiche Baumaßnahmen nach sich ziehen, die wir zur Verstetigung der baukonjunkturellen Lage begrüßen“, vorhersagt Freiberg. „Allerdings betrachten wir diese Pläne angesichts der vorangegangenen Minderinvestitionen und der sehr guten Haushaltslage lediglich als einen Schritt in die richtige Richtung. Mit Hinblick auf die Investitionsquote sehen wir noch weiteres Verbesserungspotenzial.“ Der BGV SH regt eine Investitionsquote von 10 Prozent an.

Der Verband hat darüber hinaus die vergaberechtlichen Aspekte im Blick. Gerade jetzt sind die öffentlichen Auftraggeber gefordert, die Aufträge im Land zu vergeben. „Unsere regionalen mittelständischen Betriebe und ihre Mitarbeiter sind wichtige Stützen des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein und tragen dazu bei, dass das Land zukunftssicher bleibt“, erklärt Freiberg. Die Auftragsvergabe vor Ort stärke die gesamte Wirtschaftskraft des Landes auch über Steuern und Abgaben und käme damit allen Menschen zugute.

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