Tarif Bau – Abstimmung in Schleswig-Holstein

Verband berät am Freitag über Umgang mit Schlichterspruch

Die Annahmefrist für den Schlichterspruch im Tarifkonflikt des deutschen Baugewerbes endet am Samstag, den 26. Mai. Am Freitag werden die Mitglieder des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein für ihre Betriebe abstimmen.

Den Tarifkonflikt im deutschen Baugewerbe hatte der ehemalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement am 12. Mai mit einem Schlichterspruch auf eine neue Stufe gehoben. „Bei diesem Schiedsspruch handelt es sich um einen Vorschlag an die Tarifparteien; die zuständigen Gremien von Arbeitgebern und IG Bau müssen ihre Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung bis zum 26. Mai treffen. Am Vortage kommen für das schleswig-holsteinische Baugewerbe die Mitglieder des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein in Neumünster zur Beratung zusammen.

„Der Verband wird am Freitag rechtzeitig vor der Ablauffrist beraten, wie mit dem Schlichterspruch umzugehen ist“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig- Holstein. „Dieser war gegen die Bedenken unserer Arbeitgeberseite ausgesprochen worden und ist für die überwiegend kleinen und mittleren Betriebe im Land sehr bedenklich.“

Am Freitag werde die Angelegenheit mit Blick auf die Bundesebene besprochen, aber es gelte vor allem, die Interessen der eigenen Betriebe im Auge zu haben. „Es ist ein katastrophaler Abschluss, den unsere Betriebe kaum stemmen können. Wir werden als zuständiger Tarifpartner über die Konsequenzen beraten und das Ergebnis für Schleswig-Holstein anschließend bekanntgeben“, sagt Schareck.

Neben den Lohnerhöhungen (+5,7 %) und Einmalzahlungen (+2,35 %) bereitet dem Baugewerbeverband Schleswig-Holstein vor allem das 13. Monatsgehalt massive Probleme (+2,7%). Da der Tarifvertrag zum 13. Monatsgehalt in Schleswig-Holstein 2003 abgeschafft worden war, würde das eine Wiedereinführung und eine Kostensteigerung (1,2%) gegenüber anderen Bundesländern bedeuten.

„Vor allem sorgt der Taschenspielertrick der BG Bau für Unruhe, unseren Verband bei dieser Frage zu übergehen und sich gleich auf Bundesebene zu verständigen. Obwohl sie uns zu regionalen Verhandlungen und nach zwei Streiks in den letzten Jahren hierzu aufgefordert hatte. So geht man nicht mit Partnern um“, erklärt Schareck.

Die Gewerkschaft hätte zunächst regional verhandeln müssen, bevor es in eine Schlichtung geht. Das Überspringen dieser ‚ersten Instanz’ stellt einen Bruch der Tarifpartnerschaft dar. „Wir werden am Freitag gründlich prüfen müssen, ob wir einen solchen Tarifabschluss unseren Betrieben zur Annahme empfehlen können“, meint auch Verhandlungsführer Kai Boysen, der Vertreter für die Tarifpolitik im Baugewerbeverband Schleswig-Holstein.

Die Abstimmungsergebnisse aus allen Landesverbänden werden vor Ende der Erklärungsfrist auf Bundesebene beraten und von Berlin aus wird entsprechend die Entscheidung der Arbeitgeberseite bekannt gegeben.

 

Über das Abstimmungsergebnis aus Schleswig-Holstein informieren wir die Medienvertreter zeitnah.

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