Tarif – Katastrophe für Schleswig-Holsteins Baugewerbe

Luxusabschluss überzogen und Einführung 13. Monatsgehalt fragwürdig

Kiel. Mit einem Schlichterspruch hat der ehemalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement den Tarifkonflikt im deutschen Baugewerbe auf eine weitere Stufe gehoben.

„Der Schlichterspruch ist gegen die Bedenken unserer Arbeitgeberseite ausgesprochen worden. Die Ergebnisse sind für Schleswig-Holstein mit seinen überwiegend kleinen und mittleren Betrieben  höchst bedenklich“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig Holstein. Er sieht ernsthafte Probleme für die Handwerksbetriebe. Die Auftraggeber werden mit einer spürbaren Erhöhung der Baupreise rechnen müssen.

Der Schlichterspruch sieht unter anderem Folgendes vor: Die Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Mai 2018 um 5,7 % bei einer Laufzeit von 26 Monaten, mehrere Einmalzahlungen, die Anhebung der Ausbildungsvergütung sowie eine Anhebung beziehungsweise Wiedereinführung des 13. Monatseinkommens.

Zu hohe Gesamtforderungen

„Wir beurteilen das Ganze sehr skeptisch und als zu teuer. Die IG Bau hat es an wirtschaftlichem Sachverstand fehlen lassen, sie wollte wohl den anderen Gewerkschaften zeigen, dass sie den höchsten Abschluss erzielen kann und hätte einen Streik in Kauf genommen“, so Schareck.  Der Baugewerbeverband als der zuständige Arbeitgeberverband in Schleswig-Holstein stellt sich weiterhin vor seine Betriebe und versucht zu verhindern, dass zu hohe Forderungen durchgesetzt werden.

Lohnanhebungen erhöhen Baupreise

Für Schleswig-Holstein bedeuten die Lohnerhöhungen (+5,7 %) und Einmalzahlungen (+1,3 %) Belastungen von 7 %. Hinzu kommt on top das 13. Monatsgehalt. Da jeder tarifliche Prozent die Umsatzrendite in einer arbeitskostenintensiven Branche um rund einen halben Prozentpunkt senkt und die Nettorendite gerade einmal bei 4,6 % liegt, werden die Liquidität und die Aktionsmöglichkeiten am immer noch hart umkämpften Markt weiter eingeschränkt.

Die Betriebe werden die Belastungen an den Markt weitergeben müssen. Inklusive Lohnnebenkosten und Mehrwertsteuer bei den arbeitsintensiven Lohnkostenanteilen sprechen wir hier von Kostensteigerungen von deutlich mehr als 10 %. „Die IG Bau hat die Interessen ihrer eigenen Arbeitnehmer in den kleinen und mittelständischen Betrieben offenbar aus den Augen verloren. Unter diese Voraussetzungen werden neue Arbeitsplätze nur schwer geschaffen werden können“, sagt Schareck.

Einführung des 13. Monatsgehalts fragwürdig

„Wir werden mit der Einführung des 13. Monatsgehalts im Land einen deutlich teureren Abschluss haben,“ sagt Schareck. Denn seit 2003 gibt es den Tarifvertrag zum 13. Monatsgehalt in Schleswig-Holstein nicht mehr; er war von der IG BAU gekündigt worden und in Schleswig-Holstein auch nach zwei Streikrunden nicht wieder in Kraft gesetzt worden. Damit sollte die Flexibilität aus Sicht des Arbeitgeberverbandes erhalten bleiben. Zumal die nicht tarifgebundenen Betriebe das 13. Monatsgehalt nicht zahlen müssen. Der Schlichterspruch würde für unser Land nicht eine Aufstockung des 13. Monatsgehalts, sondern eine Wiedereinführung und Wettbewerbsbenachteiligung bedeuten.

„Wir werden schnellstmöglich im Verband beraten, wie wir mit dem Schiedsspruch umgehen werden“, sagt auch Verhandlungsführer Kai Boysen, der Vertreter für die Tarifpolitik im Baugewerbeverband Schleswig-Holstein. Dass das 13. Monatsgehalt nicht zuerst im Land verhandelt worden sei, sondern gleich auf Bundesebene/Schlichtung, stellt aus unserer Sicht einen Bruch des geltenden Tarifrechts dar. Denn auch nach Auffassung der IG Bau hätte das 13. Monatsgehalt zunächst regional verhandelt werden müssen, bevor es in eine Schlichtung geht. Das Überspringen dieser ‚ersten Instanz’ stellt einen Bruch der Tarifzuständigkeit dar.

„Vorbehaltlich der Entscheidung des Bundes werden wir prüfen müssen, ob wir einen solchen Tarifabschluss unseren Betrieben zur Annahme empfehlen können,“ sagt Boysen.

 

Download der Pressemitteilung als PDF