Tarifrente Bau. TRB-Rechner der SOKA-BAU

Die SOKA-BAU hat im Internet einen Tarifrente-Bau-Rechner (TRB-Rechner) zur Verfügung gestellt.

Der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe enthält eine sog. Beitragszusage für den Erwerb von Versorgungsbausteinen für die Tarifrente Bau, ohne dass sich die Rentenhöhe aus dem Tarifvertrag ergibt. Die Rentenhöhe ist u. a. abhängig von

  • dem Alter bei Versicherungsbeginn und der Versicherungsdauer
  • dem Verlauf der Einzahlung des ZVK-Beitrags durch den Arbeitgeber und dabei eventuell eintretenden Einzahlungslücken, beispielsweise durch Zeiten ohne Lohnzahlung oder Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses
  • von dem Bruttolohn der gewerblichen Arbeitnehmer, der die Bemessungsgrundlage für den prozentualen ZVK-Beitrag darstellt, sowie von der Bruttolohnentwicklung, beispielsweise durch tarifliche Lohnsteigerungen oder individuelle Verdiensterhöhungen
  • der von der ZVK erzielten Gesamtverzinsung
  • der Verwendung des ZVK-Beitragsaufkommens, das zunächst (voraussichtlich bis zum Jahre 2046) anteilig zur Finanzierung der Tarifrente Bau und zur Ausfinanzierung der Rentenbeihilfe verwendet wird; das ergibt sich für die Betriebe mit Sitz in den alten Bundesländern aus § 20 Abs. 2 TZA-Bau)

Um unter Berücksichtigung dieser Parameter die individuellen Rentenerwartungen zumindest annäherungsweise abschätzen zu können, hat die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes einen sog.

TRB-Rechner

in enger Abstimmung der dortigen Berechnungsgrundlagen mit den drei Tarifvertragsparteien und ihren Versicherungsmathematikern erstellt. Dieser TRB-Rechner ist auf die Internetseite der SOKA-BAU mit entsprechenden Erläuterungen eingestellt worden und kann ab sofort genutzt werden. Er ist auf der Internetseite der SOKA-BAU http://www.soka-bau.de/soka-bau_2011/desktop/de/Arbeitnehmer/TRB/TRB-Rechner/ leicht zu finden. Eine von der SOKA-BAU erstellte Kurzvorstellung dieses TRB-Rechners mit Erläuterungen für dessen Handhabungen ist beigefügt. Dazu geben wir die folgenden ergänzenden Hinweise:

  • Eingaben


In dem Rechner sind lediglich das Geburtsdatum, das Tarifgebiet (West oder Ost), die Berufsgruppe (gewerblicher Arbeitnehmer oder Angestellter) und der monatliche Bruttolohn der gewerblichen Arbeitnehmer individuell einzugeben. Der Bruttolohn kann mit einer vorgegebenen Dynamik (jährliche Steigerung von 1 %) versehen werden. Bei den Angestellten ist die Eingabe des Monatsgehalts nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, da der ZVK-Beitrag als Festbeitrag gehaltsunabhängig ist.

Als Versicherungsbeginn ist der 1. Januar 2016 als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tarifvertrages (TZA Bau) vorgegeben.

  • Berechnung


Bei der Berechnung der Tarifrente Bau West werden ein ZVK-Beitrag von 3,2 % für die gewerblichen Arbeitnehmer und von 67 € monatlich für die Angestellten bzw. für die beiden Kalenderjahre 2016 und 2017 die festgelegten höheren ZVK-Beiträge sowie ein linear ansteigender Beitragsanteil für die Tarifrente Bau zugrunde gelegt.

Bei der Berechnung der Tarifrente Bau Ost werden die bereits in § 7 TZA Bau festgelegten ZVK-Beiträge zugrunde gelegt.

  • Beispielsrechnungen


Mit Hilfe dieses TRB-Rechners sind im Geschäftsbereich Sozial- und Tarifpolitik des ZDB für Arbeitnehmer, die im Betrieben mit Sitz in den alten und neuen Bundesländern beschäftigt sind, jeweils zwei Beispielsrechnungen für einen jeweils 20-Jährigen (Geburtsdatum: 01.01.1996) bzw. 30-Jährigen (01.01.1986) mit einem derzeitigen Bruttomonatslohn von 2.800 € (West) bzw. 2.400 € (Ost) durchgeführt worden. Die Ergebnisse dieser Beispielsrechnungen einschließlich der dabei getroffenen Annahmen sind beigefügt.


Bei den am 31. Dezember 2015 (Stichtag) bereits beschäftigten 30- bis 49-jährigen Arbeitnehmern ist zu berücksichtigen, dass diese neben der Tarifrente Bau für ihre vor Inkrafttreten des TZA Bau liegenden Beschäftigungszeiten auch ihren Anteil an der Rentenbeihilfe erhalten, falls sie am 31. Dezember 2015 bereits eine unverfallbare Anwartschaft erworben haben. Ihre zusätzliche Altersversorgung setzt sich somit aus der Rentenbeihilfe und der Tarifrente Bau zusammen.