Taschenspielertricks bei Vergaberechtsgesetz

Baugewerbeverband nimmt Vorschläge der Landeregierung für Änderung des Vergaberechts ins Visier

Die Landesregierung will das Vergaberecht in Schleswig-Holstein weiterentwickeln und mittelstandsfreundlicher gestalten. Der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein begrüßt das Ansinnen an sich, kritisiert allerdings einige Lösungsansätze.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat heute, am 5. September über den Gesetzentwurf der Landesregierung zu Neuordnung der Vergabe in Schleswig-Holstein diskutiert, zu dem der SSW einen Änderungsantrag gestellt hatte. Es soll das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein ersetzen und zur Verschlankung der Vergabe führen.

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung mit dem neuen Vergabegesetz die Teilhabe kleinerer Betriebe an öffentlichen Ausschreibungen von Land und Kommunen ermöglicht und dass das Verwaltungsverfahren vereinfacht werden wird“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein. Allerdings kritisiert der Verbandschef, dass die Vereinfachungsprozedur mit „Taschenspielertricks“ ins Gegenteil verkehrt werde. Er fordert im Namen seiner Betriebe eine Aufhebung des Vergabemindestlohns, Nachweise wie eine Präqualifizierung und eine Verfahrenseinheitlichkeit im Norden sowie die Wiedereinführung des Preisabstandserlasses.

Vergabemindestlohn
„Entgegen der Rechtslage auf Landes- und Bundesebene wird der Vergabemindestlohn hier per Taschenspielertrick in das Vergaberecht verschoben“, sagt Schareck. Aus rechtssystematischen und praktischen Gründen wehrt sich die Bauwirtschaft seit langem gegen diesen Lohn. „Wir haben damit vier verschiedene Mindestlöhne (neben dem gesetzlichen und zweien am Bau), das erschwert Ausschreibungen und Kontrolle.“

Verwaltungseinheit
Auch für unsere Wirtschaft ist der Vergabemindestlohn eine Mehrbelastung, insbesondere für die Betriebe, die auch in Hamburg arbeiteten, wo der vergaberechtliche Mindestlohn seit dem Januar 2017 aufgehoben ist. Die Unternehmen müssten nach dem Regionalitätsprinzip unterschiedliche Anforderungen erfüllen, das widerspreche dem Trend zur gewünschten Verwaltungseinheit. Hierzu zählt auch, dass mit dem Änderungsvorschlag die Nachweise des Auftraggebers erfolgen sollen, dass seine Behauptungen richtig sind. Für Bauaufträge regen wir an, das bereits eingeführte PQ-Verfahren hier vorzuschreiben.

Keine vergabefremden Aspekte
Die Landeregierung setzt auf umweltbezogene und innovative Aspekte. Um das Bieterverfahren zu vereinfachen, sollen Betriebe die Einhaltung solcher Kriterien wie z.B. „Nachhaltigkeit“ in Form von Eigenerklärungen vorlegen. „Es ist zu begrüßen, dass vergabefremde Aspekte gestrichen werden, unverständlich ist dann umso mehr, dass auslegungsbedürftige Programmsätze erhalten bleiben sollen. Diese vergaberechtlich auslegbaren Begriffe können der Willkür auf nachgeordneter Verwaltungsebene Tor und Tür öffnen“, sagt Schareck. Man brauche hier klare Regelungen und Rechtssicherheit.

Preisabstandserlass
In der Vergangenheit gab es in Schleswig-Holstein einen Preisabstandserlass. Danach sollte der Billigste im Ranking ausgeschlossen werden, wenn sein Angebot mehr als 15 Prozent vom Zweiten oder von den Durchschnittsangebotskosten der anderen abweicht. „Der Baugewerbeverband würde sich eine solche Regelung wieder wünschen wollen. Diese zielt nicht auf den billigsten, sondern auf den wirtschaftlichsten Zustandspreis ab“, bekräftigt Schareck.

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