Page 17 - Bau Aktuell - Februar 2017
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BAURECHT
Verbraucherstreit- beilegungsgesetz
Für Unternehmer, die Bauverträge mit Ver- brauchern abschließen, bestehen ab dem 1. Februar 2017 aufgrund des im April 2016 in Kraft getretenen Verbraucherstreitbei- legungsgesetzes bestimmte Informations- pflichten zum Thema Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstellen.
Alle Details und Formulierungsvorschlä- ge finden Sie in unserem Rundschreiben vom 12. Januar 2017 im Mitgliederser- vice der Website www.bau-sh.de.
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STEUERRECHT
Neuregelungen 2017
Ab 2017 gelten neue steuerliche Rege- lungen, die das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer Übersicht zusammenge- fasst hat. Diese kann in der Verbandsge- schäftsstelle angefragt werden.
Auf folgende Themen wird besonders ver- wiesen:
Steuerfreibeträge
Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro, Anhebung des Kinderfreibetrags von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro.
Kalte Progression
Ausgleich der „kalten Progression“ durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 %) nach rechts.
Steuererklärung
Die generellen Belegvorlagepflichten wer- den ab 2017 weitgehend durch Vorhalte- pflichten ersetzt. So müssen z.B. Spenden- quittungen nur noch auf Verlangen beim Finanzamt vorgelegt werden.
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OLG BRAUNSCHWEIG
Nachtrags- vergütung
Keine Nachtragsvergütung bei erkennbarer Fehlerhaftigkeit des Leistungsverzeichnis- ses: Missachtet der öffentliche Auftragge- ber die Anforderungen an die Aufstellung der Leistungsbeschreibung nach § 9 VOB/A, sind dennoch alle Erschwernisse vom Ver- trag umfasst, mit denen nach dem objekti- ven Empfängerhorizont eines potentiellen Bieters gerechnet werden musste. Kann der Bieter die Unvollständigkeit oder Fehlerhaf- tigkeit der Leistungsbeschreibung oder des Leistungsverzeichnisses erkennen, kann er später keine Mehrkosten hierfür verlangen.
Detaillierte Informationen können Sie in der Verbandsgeschäftsstelle anfragen.
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ARBEITSRECHT
Neuregelungen 2017
Ab 2017 sind eine Vielzahl von Änderun- gen im Zuständigkeitsbereich des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Kraft getreten. Die Übersicht kann in der Verbandsgeschäftsstelle an- gefragt werden.
Auf folgende Themen wird besonders ver- wiesen:
BGH
Zahlungs- verweigerung
Zahlungsverweigerung bis zur Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung: Das Ober- landesgericht Köln hatte mit Urteil vom 3. Fe- bruar 2016 entschieden, dass eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung des Auftragneh- mers, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Bauberufsgenossenschaft, der Sozialkas- se usw. vorzulegen, den Auftraggeber dazu berechtige, bei Nichtvorlage der Bescheini- gungen die Zahlung des Werklohns zu verwei- gern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat als Revisionsinstanz mit Urteil vom 15. Dezember 2016 (Az.: IX ZR 117/16) bestätigt, dass die Parteien eines Werkvertrages vereinbaren können, dass die Fälligkeit des Werklohns von der Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheini- gungen der Sozialkassen und der Bauberufs- genossenschaft abhängen soll.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Rundschreiben vom 10. Januar 2017 im Mitgliederservice der Website www.bau-sh.de.    BA
BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Ta- belle zur Berechnung des Kurzarbeitergel- des 2017, die auch für die Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes anzuwenden ist, auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/ content/DE/Formulare/index.htm, dann:
RECHT NEWS
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Wegfall des Arbeitgeberbeitrages zur Ar- beitslosenversicherung bei Beschäftigten nach der Regelaltersgrenze
Ausweitung der Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer in kleinen Betrieben Senkung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld
Erhöhung des gesetzlichen Mindestloh- nes
Beitragssatz in der gesetzlichen Renten- versicherung
Kurzarbeitergeld
ZDB
Neues im Normenportal
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Anhebung der Altersgrenzen Künstlersozialversicherung Sachbezugswerte 2017
Im Dezember 2016 sind quartalsmäßig etliche Ergänzungen oder/und Aktualisierungen im ZDB-Normenportal vorgenommen worden.
Die Informationen können in der Ver-
bandsgeschäftsstelle angefragt werden.  BA
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BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Februar 2017


































































































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