Page 18 - Bau Aktuell - Februar 2017
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NEWS BERLIN
3. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
KOMPROMISS nach langem Kampf
Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sit- zung am 14./15. Dezember 2016 den neuen Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft verabschiedet, welcher ab 1. Januar 2018 gültig wird. Hieraus erge- ben sich Änderungen für die Einstufung der Zimmerer sowie deutlich höhere Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Berufsgenossenschaft hat zur Ab- stufung der Beiträge einen Gefahrta- rif festzusetzen (§ 157 SGB VII). Er ist die
Grundlage der Beitragsberechnung und wird als autonomes Recht von der Vertre- terversammlung der Berufsgenossenschaft aufgestellt, beschlossen und vom Bundes- versicherungsamt schlussendlich geneh- migt. Die Verwaltung der BG BAU hat auf der Basis des 2. Gefahrtarifs der BG BAU das Unfallverzeichnis für die Jahre 2012 bis 2015 erstellt und nach Aus- und Bewertung dieser Daten ein Unfallverzeichnis für den 3. Gefahrtarif der BG BAU aufgestellt.
Der Gefahrtarif unterteilt sich in Tarifstel- len, die aus den sie bildenden Gewerbe- zweigen (Gefahrengemeinschaften) und den zugehörigen Gefahrklassen bestehen. Die Gefahrklassen der Tarifstellen werden aus der Gegenüberstellung der von den Unter- nehmen gemeldeten Arbeitsentgelte und den Versicherungssummen der freiwillig Versicherten in einem Zeitraum von vier Jahren sowie den im gleichen Zeitraum für Versicherungsfälle der Versicherten gezahl- ten Entschädigungsleistungen errechnet.
Für den 3. Gefahrtarif der BG BAU umfasst dieser Beobachtungszeitraum die Jahre 2012 bis 2015. Vereinfacht gesprochen be- deutet eine höhere Gefahrklasse einen hö- heren Beitrag zur BG BAU. Die Gefahrklas- se wird mit dem für jedes Kalenderjahr neu festzulegenden Beitragsfuß und der Brut- tolohnsumme des Betriebes multipliziert; hieraus errechnet sich der Beitrag zur BG BAU.
Einziger Streitpunkt bei der Aufstellung des 3. Gefahrtarifs der BG BAU war die Eingruppierung der Zimmererarbeiten. Die Zimmerer sind bislang in die Tarifstelle 100 gemeinsam mit Betrieben des sog. Bau- werksbaues veranlagt; allerdings weisen
die Zimmererarbeiten eine Belastungsziffer aus, die rund 37 % über dem Durchschnitt der Tarifstelle liegt.
Nach Lesart der BG BAU macht eine Abwei- chung von mehr als 30 % vom Durchschnitt einer Tarifstelle eine Ausgruppierung und die Schaffung einer eigenen Tarifstelle mit der tatsächlichen Belastungsziffer notwen-
dig. Der Vorstand der BG BAU hat einstim- mig dafür plädiert, die Zimmerer in eine neue Tarifstelle 110 mit einer Gefahrklasse 18,12 (tatsächliche Belastungsziffer) einzu- gruppieren.
Der Vorstand des ZDB hatte hingegen vor- geschlagen, die Zimmerer trotz einer deut- lichen Abweichung vom Durchschnitt der Tarifstelle in dieser für einen Übergangs-
zeitraum von zwei Jahren zu belassen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, durch die gut angelaufene Präventionskampagne und die Arbeiten im Rahmen des Runden Tisches zur Verhinderung von weiteren Ar- beitsunfällen die hohen Unfallzahlen und die entsprechenden Kosten zu senken.
Nach langem „Kampf“ ist schlussendlich eine Kompromisslösung gefunden worden. Sie ist vom Vorstand empfohlen und von der Vertre- terversammlung angenommen worden.
Dieses bedeutet, dass Zimmererarbeiten für einen Beobachtungszeitraum von drei Jah- ren in eine neu zu schaffende Tarifstelle 110 „Zimmererarbeiten“ eingruppiert werden.
Die Eingliederung in die Tarifstelle 110 be- deutet einen ca. 20 % höheren Beitrag zur Unfallversicherung der BG BAU für Zimme- rerarbeiten ab dem 1. Januar 2018. Diese Mehraufwendungen müssen rechtzeitig in den Kalkulationen und Angeboten berück- sichtigt werden.
Wenn die Zimmerer im Durchschnitt des Beobachtungszeitraums, zu dem die Jahre 2016, 2017 und 2018 herangezogen werden, eine Belastungsziffer von unter 30 % im Vergleich zu der bisherigen Tarifstelle 100 „Bauwerksbau“ aufweisen, kann die Vertre- terversammlung der BG BAU der Verwaltung vorschlagen, dass ein neuer Gefahrtarif be- schlossen wird. Damit besteht für die Zim- merer die Chance, dass sie ab 2020 wieder in die Tarifstelle 100 zurückkehren können.
Die Rückkehr in die Tarifstelle 100 erreichen die Zimmerer aber nur, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz für das Zimmerer- und Holzbaugewerbe oberste Priorität hat und alles daran gesetzt wird, die Unfälle auf den Baustellen zu reduzieren. Durch das konsequente Einhalten der gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvor- schriften könnten viele Unfälle vermieden werden.
Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden und werden auch im Früh- jahr auf der Sitzung der Landesfachgruppe informieren.
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BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Februar 2017
Foto: ZDB/Simonis.jpg


































































































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