Page 24 - Bau Aktuell - Februar 2019
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   BAU AKTUELL 1 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
 Zoll zeigt Präsenz auf Baustellen
Mehr als 2.800 Bedienstete der Finanz- kontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls haben im April 2018 in einer bundes-
weiten Schwerpunktprüfung das Bauhaupt- gewerbe mit Schwerpunkt im Trocken- und Montagebau geprüft. Unterstützt wurden sie dabei von 95 Bediensteten anderer Be- hörden. Die Einsatzkräfte haben insgesamt 13.339 Personen auf Baustellen in ganz Deutschland zu ihren Arbeitsverhältnis- sen befragt sowie in 638 Fällen Geschäfts- unterlagen der Arbeitgeber überprüft. In rund 2.400 Fällen sind weitere Ermittlungen durch die FKS erforderlich gewesen. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschrei- tungen betreffen diese den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und den unrecht- mäßigen Bezug von Arbeitslosengeld.
In Schleswig-Holstein haben die Zöllner der Finanzkontrolle Kiel und Lübeck dabei mit einem Großaufgebot Arbeitnehmer auf diversen Baustellen befragt. In 95 Fällen haben sich Unregelmäßigkeiten ergeben, die einer weiteren intensiven Prüfung be- durften. Dabei ergaben sich Anhaltspunkte, dass einige Betriebe den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht zahlen. Wegen fehlender Arbeitsgenehmigungen bei ausländischen Beschäftigten waren in 25 Fällen weitere Ermittlungen erforderlich.
Umsatzverluste durch Schwarz- arbeit
Das IW Köln hat eine Unternehmens- befragung zu Umsatzeinbußen durch Schwarzarbeit durchgeführt. Mit Erschei-
nen der Studie von Prof. Schneider "Schat- tenwirtschaft im Bau und Handwerksbe- reich" 2017 hatten wir bereits zum Umfang von Schwarzarbeit in der Bauwirtschaft informiert. Demnach lag der Anteil von Schwarzarbeit im Baugewerbe in 2016 bei knapp 30 %.
Im November 2018 hat das IW Köln knapp 1.000 Unternehmen zur Einschätzung ihrer Umsatzeinbußen infolge von Schwarzarbeit befragt. Durchschnittlich über alle Unter- nehmen der Bauwirtschaft werden die Um- satzeinbußen auf 9 % bis 10 % am eigenen Umsatz durch schattenwirtschaftliche Akti- vitäten geschätzt. Auch wenn die Einschät- zung der Bauunternehmen damit deutlich unter dem ermittelten Wert der Studie von Prof. Schneider liegt, bleibt die Schwarzar- beit für gesetzes- und tariftreue Unterneh- men in der Bauwirtschaft ein ernstes Wett- bewerbshindernis.
Die Baubranche ist auch nach dieser Um- frage von allen Branchen am meisten von Schwarzarbeit betroffen. Nur knapp 19 Pro- zent der befragten Bau- und Handwerks- unternehmen gaben an, keine Einbußen durch Schwarzarbeit zu erleiden. Rund ein Viertel schätzt die Einbußen auf ein bis fünf Prozent, ein Fünftel auf sechs bis zehn Pro- zent und ein weiteres Viertel auf 11 bis 20 Prozent. Jedes zehnte Unternehmen geht sogar von Umsatzverlusten u.a. durch die Umgehung von Meldepflichten oder durch Sozialversicherungsabgabenhinterziehung von bis zu 30 Prozent aus.
BA
Verbandsmodell Schwarzarbeits- bekämpfung
Die Verfolgung von Verstößen gegen das Handwerksrecht durch die örtlichen Ordnungsbehörden auf Grundlage des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes wird vielfach als nicht ausreichend empfunden.
Wir möchten in diesem Zusammenhang noch einmal daran erinnern, dass der Baugewerbeverband das „Verbandsmodell Schwarzarbeitsbekämpfung“ implemen- tiert hat. Damit hat er zum 1. September 2018 landesweit die wettbewerbsrechtliche Verfolgung von Schwarzarbeit aufgenom- men hat.
Dabei bietet das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Form des wettbe- werbsrechtlichen Unterlassungsverfahrens eine Möglichkeit, die handwerksrechtliche Schwarzarbeit zu verfolgen. Jeder Betrieb kann Verstöße gegen das Handwerksrecht beim Verband melden.
Das Vorgehen gegen einen Betrieb setzt stets voraus, dass der jeweilige Vorwurf nachweisbar ist. Hier sind Sie gefordert. Denn nur Sie sehen die vermutlichen Ver- stöße in ihrem Umfeld. Fotos von Baustellen können ausreichen, erfolgversprechender ist allerdings die Verfolgung von Verstößen, die sich in Werbemaßnahmen (Zeitungsan- zeigen, Internetauftritt, Fahrzeugbeschrif- tungen) oder auf Baustellenschildern zei- gen.
Machen Sie Ihre Meldung mit Fotos und ggf. kurzer Sachverhaltsschilderung. Wir ermit- teln alle weiteren notwendigen Informati- onen und mahnen bei bestätigtem Verstoß ab. Jedes Abmahnverfahren werden wir zur Nachverfolgung auch an die SOKA-BAU melden.
B
Meldungen an:
E-Mail: schwarzarbeit@bau-sh.de Whatsapp: 01590 4007041
     ZOLL
BA
    Foto: SOKA-BAU









































































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