Page 26 - Bau Aktuell - Februar 2019
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 JAHRESAUFTAKT KONJUNKTUR LANDESPOLITIK VERBAND FACHBEREICH
 RECHT
  Autor
M.A. phil. Hilke Ohrt Pressesprecherin presse@bau-sh.de
    BAU AKTUELL 1 2019 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
 Baugewerbeverband regt Ergänzungen auf Erlassebene an
Neues Vergaberecht im Grundsatz lobenswert
 Landeshaus mit Plenarsaal
Der Landtag hat am 24. Januar in zweiter Lesung über die bis zuletzt heftig umstrittene Re- form des Vergaberechts für öffentliche Aufträge in Schleswig-Holstein gestimmt. „Wir be- grüßen das neue Vergaberecht, das zur Verschlankung der Vergabe führen wird, vor allem auch, weil nun gesetzesfremde Regelungen entfallen und damit bürokratischer Unfug ad acta gelegt wird“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein.
„Präqualifikation verpflichtend und Preisabstandserlass wieder einführen!“
Neben dem Nachweis der Präqualifizierung regt der BGV SH eine Wiedereinführung des Preisabstandserlasses auf untergesetzlicher Ebene durch Erlass an. Das Ziel im Vergabe- recht, nicht den Billigsten, sondern den im Sinne des Auftrages Besten und Günstigsten transparent und nicht diskriminierend auszu- wählen, müsse noch näher konkretisiert wer- den. Er nennt die oben erwähnte verpflich- tende Einführung einer Präqualifikation, die bereits bundeseinheitlich geregelt ist und auftragsgrößenabhängig für Bauvorhaben mit einer Tariftreueerklärung versehen wird.
Zudem würde eine Prüfpflicht bei Angebots- differenzen ab 15 % zwischen dem niedrigs- tem und dem nächsten Angebot durch den Auftraggeber, so wie schon einmal vorhan- den, hilfreich sein. Gerade auch für Betriebe, die sich an die Tarifbestimmungen hielten und sich im Konkurrenzkampf gegen Betrie- be behaupten müssten, die sich nicht an die Spielregeln hielten.
Der BGV SH hatte das Tariftreue- und Vergabegesetz (TGG) der Vorgänger- regierung wegen der vielen vergabefrem-
den Kriterien und der Benachteiligung des Mittelstandes stets kritisiert und bei Gesprächen über die Reform zahlreiche Anregungen für Änderungen in die Politik hineingegeben. Vor allem wegen des hohen bürokratischen Aufwandes hatten sich viele kleine und mittelständische Betriebe nicht mehr an den Ausschreibungen beteiligt.
„Wir begrüßen, dass die Landesregierung mit dem neuen Vergabegesetz die Teilha- be kleinerer Betriebe an öffentlichen Aus- schreibungen von Land und Kommunen ermöglicht und dass das Verwaltungsver- fahren (auch für Kommunen) vereinfacht werden wird“, sagt Schareck. Dem Grunde nach sei es gelungen, die Regeln eines öf- fentlichen Auftrages wieder im Sinne des europäisch vorgegebenen Gesetzesrah- mens von überbordenden ideologischen An- forderungen zu befreien.
„Einige Änderungen
sind allerdings noch wünschenswert.“
Der Verbandschef kann die Kritik von So- zialdemokraten und Gewerkschaft nicht nachvollziehen, die die Förderung von Lohndumping unterstelle. „Wir haben auch mit der Vorgängerregierung für ein faires Vergaberecht zusammengearbeitet – insbe- sondere zur Sicherung von Preisen mit ta- rifsicher kalkulierten Entgelten und verga- begerechten Kriterien“, sagt er. Allerdings seien noch einige Änderungen wünschens- wert. So sei der Vergabemindestlohn ins Gesetz eingeführt worden; dadurch gäbe es drei Mindestlöhne (neben dem gesetzlichen noch zwei am Bau) und das erschwere ins- besondere die Kontrolle. Der Verband hatte daher stets gefordert, stattdessen die be- reits existente Präqualifikation zu nutzen, in der die Tariftreueerklärung mit abgegeben werden sollte.
   Foto: Pat Scheidemann
Foto: Schleswig-Holsteinischer Landtag














































































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