Page 13 - Bau Aktuell - August 2020
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  STATT NORDBAU CORONA-ZWISCHENBILANZ PARTNER RESTART DER WIRTSCHAFT BEREICHE & BETRIEBE FACHBEREICH
   Redaktion BAU AKTUELL
  BAU AKTUELL 3 2020 / Die Bauwirtschaft im Norden
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  Wirtschaftshilfen in der Coronapandemie
Bisher 600 Millionen ausgezahlt
  Neben der Soforthilfe geht es auch um Überbrückungskredite und weitere Hilfen.
An Wirtschaftshilfen im Rahmen der Coronapandemie haben betroffene Unternehmen in Schleswig-Holstein bereits über 600 Millionen Euro an Bundes- und Landeshilfen erhal- ten, so Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz in seiner Landtagsrede vom 18. Juni dieses Jahres. Es werde damit versucht, gesunde Unternehmen, die unverschuldet in wirtschaft- liche Schwierigkeiten geraten seien, mit Liquiditätshilfen durch die Krise zu bringen.
maßnahmen veröffentlicht, die unmittelba- ren Baustellenbezug haben. Diese beziehen sich auf bestehende Bauverträge, laufende Ausschreibungen sowie auf künftige Verträ- ge und gelten für den Bundeshochbau, den Bundesfernstraßenbau, sowie den Bundes- wasserstraßenbau. Die Verbände erwarten eine entsprechende Anwendung durch die Deutsche Bahn im Bereich Schienenbau.
Bauunternehmen können gegen Nachweis ihre Mehrkosten beispielsweise für zusätz- liche Wasch-, Dusch- und Wohncontainer, Hygienemittel und Schutzanzüge sowie für zusätzliche Fahrzeuge für den täglichen Personentransport geltend machen. Die Verbände der Bauwirtschaft sehen in dieser Kostenregelung einen notwendigen Aus- gleich dafür, dass die meisten Baustellen während der Coronapandemie unter Erfül- lung der strengen behördlichen Hygienevor- gaben weiterbetrieben wurden.
ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: "Insbesondere die Anerkennung von Mehr- kosten in Bestandsverträgen ist ein wich- tiges Signal an den Baumittelstand. Damit erhalten die Betriebe, deren Leistungsbe- reitschaft gerade während des Lockdowns unverändert hoch war, zielgerichtet und praxistauglich Unterstützung." Denn die Baubranche durfte während der ganzen Zeit weiterarbeiten und hat dabei einen wichti- gen Beitrag zur Entwicklung der Konjunktur geleistet.
„Ein Großteil davon sind Bundesmittel ge- wesen, doch mehr als 220 Millionen Euro stammen aus Landesmitteln und das ist schon
einer ‚Kraftanstrengung’ für ein kleines Land wie Schleswig-Holstein“, so Buchholz.
Mit dem Konjunkturpaket hat der Bund zu- dem ein 25-Milliarden-Anschlussprogramm als Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 beschlossen (siehe Seite 16). Damit sollen rückwirkend ab 1. Juni Unter- nehmen, die weiterhin – direkt oder indirekt – von massiven coronabedingten Umsatzein- brüchen betroffen sind, einen Zuschuss zur anteiligen Deckung ihrer Fixkosten erhalten können. Da das nicht ausreicht, hat das Land Schleswig-Holstein noch einen Härtefallfond von 80 Mio. Euro als Aufstockung ins Leben gerufen. Damit soll Betrieben, die nicht hin- reichend vom Überbrückungshilfeprogramm des Bundes profitieren oder die einen Um- satzeinbruch erst später in der Krise erlitten haben, in Form von Darlehen oder stillen Beteiligungen über Liquiditätsengpässe hin- weggeholfen werden.
Entschädigungen für Eltern
Wegen der pandemiebedingten Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und wei- terer betreuender Einrichtungen müssen Eltern die Betreuung ihrer Kinder selbst or-
ganisieren. Für erwerbstätige Sorgeberech- tigte bzw. Betreuende, die wegen der Be- treuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, gibt es einen Entschädi- gungsanspruch. Dieser besteht auch bei behördlicher Schließung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Der Zeitraum ist nun von sechs auf bis zu zehn Wochen verlängert worden. Für Al- leinerziehende kann der Anspruch bis zu zwanzig Wochen geltend gemacht werden. Bei Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber in Vorauszahlung gehen und die Auszahlung der Entschädigung vornehmen; er kann al- lerdings bei der zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen. Weitere Informa- tionen: https://ifsg-online.de
Übernahme coronabdingter Mehrkosten
Die Verbände der Bauwirtschaft (HDB, ZDB und BVMB) begrüßen die Bereitschaft der Bundesregierung, Teile der coronabeding- ten Mehrkosten am Bau zu übernehmen.
Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Verkehr und digita- le Infrastruktur haben in gleichlautenden Erlassen die Rahmenbedingungen für die Übernahme der durch die Pandemie be- dingten Hygiene- und Gesundheitsschutz-
          Foto: © Bild von h kama auf Pixabay
Informationen, Anträge und Ansprechpartner:
www.bau-sh.de/ coronavirus











































































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