Page 32 - Bau Aktuell - August 2020
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         38
 DGUV Vorschrift 38
  Unfallverhütungsvorschrift
Bauarbeiten
Gültig ab 1. April 2020
Bekannt gemacht auf https://www.bgbau.de
   November 2019
                             Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Bauarbeiten" in Kraft
 Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Bauarbeiten" (DGUV 38) ist am 1. April 2020 in Kraft getreten.
Sie ist über Jahre fachlich im Fachbereich Bauwesen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und hier in vielen Sitzungen einer hierfür eigens einberufenen Projektgruppe "UVV Bauarbeiten" unter we- sentlicher Mitarbeit des ZDB erarbeitet wor- den.
Die UVV wurde ebenfalls unter wesentlicher Mitwirkung des ZDB zunächst vom Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgenehmigt. In weiteren Sitzungen wurden bis zur Genehmigung mehrere Stellungnah- men des BMAS und der Länder, soweit mög- lich eingearbeitet.
Eine wesentliche Änderung zur alten UVV ist ihr erweiterter Geltungsbereich. Sie gilt wie bisher für Unternehmer und Versicherte, ex- plizit sind darüber hinaus weitere Geltungs- bereiche namentlich aufgeführt worden, so dass ihr Geltungsbereich nun übersichtlich formuliert wurde.
So gilt die UVV Bauarbeiten auch
 für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören,
 soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein ande- rer Unfallversicherungsträger zuständig ist,
 für Solo-Selbstständige (Unternehmer ohne Beschäftigte) und
 für Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen, gegenüber ihren Bauhelfern.
Hinweise
Explizit weisen wir darauf hin, dass die UVV Bauarbeiten für sich allein stehend nur be- dingt aussagekräftig ist. Daher wurde in der Endphase zur Genehmigung der UVV mit der Erarbeitung einer DGUV-Regel "Bau- arbeiten", die die Paragraphentexte der UVV eingehend erläutert, begonnen (früher "Durchführungsanweisungen" genannt). Die Regel ist nun nach zwei Projektgruppensit-
zungen in 2019 und einer abschließenden Webkonferenz am 29.04.2020 in der finalen Abstimmung im Fachbereich Bauwesen bis zum 27.05.2020. Danach durchläuft die Regel noch den Grundsatzausschuss Prävention (GAP) der DGUV, der seine nächste Sitzung im August 2020 haben wird. Danach wird die Regel zügig veröffentlicht und somit rechts- wirksam.
Nach Veröffentlichung der Regel werden Sie umfangreich in den Einzelpositionen infor- miert.
Zudem weisen wir darauf hin, dass das BMAS als Voraussetzung einer neuen UVV im Vor- genehmigungsverfahren nur Anforderungen zuließ, die bußgeldbewehrt sind. Insoweit ist die UVV im Vergleich zum Vorläufer im Para- graphentext wesentlich verschlankt worden. Außerdem wurde mit wesentlichem Einfluss durch den ZDB erwirkt, dass die Anforderun- gen der UVV nicht über die staatlichen Rege- lungen hinausgehen.
  Download: www.bgbau.de/38
         BAU AKTUELL
3 2020 /
Die Bauwirtschaft im Norden
     Quelle: Rainer Sturm/pixelio.de
































































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