Page 33 - Bau Aktuell - August 2020
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        BAU AKTUELL 3 2020 / Die Bauwirtschaft im Norden
  Konjunkturpaket stärkt auch das Kfz-Gewerbe
 Das Konjunkturpaket eine Reihe vom Maß- nahmen zur Mobilität vor. Hier sind die wich- tigsten genannt.
Für den Neukauf von Fahrzeugen wird es im Konjunkturpaket keine Kaufprämie für klassische Verbrennungsmotoren geben.
Allerdings profitieren Käufer und Automobil- Hersteller von der reduzierten Mehrwert- steuer. Zudem wird die Kfz-Steuer für Pkw stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen wird.
Durch die Umweltprämie soll der Austausch von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor oder der gesamtem Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge gefördert werden. „Im bestehenden System werden wir die Prä- mien des Bundes als neue ‚Innovationsprä- mie’ verdoppeln. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum
Einführung Vergabestatistik
Die dem Vergaberecht unterfallenden Auf- traggeber müssen ab dem 01. Oktober 2020 ihre statistischen Pflichten zu der neu-
en, beim Statistischen Bundesamt (Destatis) geführten Vergabestatistik erfüllen. Über- mittelt werden müssen bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellen- bereich und eingeschränkt auch im Unter- schwellenbereich. Die Vergabedaten sollen vollelektronisch und soweit wie möglich automatisch erfasst und analysiert werden, um repräsentative Aussagen zur öffentli- chen Beschaffung in Deutschland treffen zu können. Erstmals kann damit zum Beispiel das jährliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen und dessen Verteilung auf Liefer-, Dienst- und Bauleis- tungsaufträge verlässlich ermittelt werden. Meldepflichtig sind vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen, die ab dem 01. Oktober 2020 bezuschlagt werden.
Weitere Informationen: https:// www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/ Wirtschaft/vergabestatistik.html red
Das Zukunftspaket sieht auch die Förderung von Elektroautos vor.
Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt“, heißt es beim Verband des Kfz- Gewerbes Schleswig-Holstein.
Zudem soll das befristete Flottenaustausch- programm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t zeitnah umge- setzt werden. Auch will sich die Bundesregie-
rung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein befristetes europaweites Flottener- neuerungsprogramm 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von Lkwder neuesten Abgasstufe Euro VI aufgelegt wird.
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                  Quelle: Bild von (Joenomias) Menno de Jong auf Pixabay
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