Page 28 - Bau Aktuell - November 2020
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   28 TITEL BAUWIRTSCHAFT PARTNER VERBÄNDE & BETRIEBE FACHBEREICH
 Bauministerkonferenz 2020
  Die Bauminister der Länder haben im Rahmen ihrer Sitzung am 24. und 25. September in Weimar unter anderem Be-
schlüsse zum sozialen Wohnungsbau, zur Verwendung ökologischer Baustoffe und zur Digitalisierung des Baugenehmigungs- verfahrens gefasst.
Im Bereich des Wohnungsbaus sei es noch immer die vordringliche Aufgabe, bezahl- baren Wohnraum zu schaffen. Bisher seien die zentralen Beschlüsse des Wohngipfels 2018 umgesetzt oder auf den Weg gebracht worden, so Anne Katrin Bohle, Staatssekre- tärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Ende Februar 2021 soll auf einem Bilanzkongress gemeinsam mit Län- dern und Kommunen ein abschließendes Fazit gezogen werden.
Nachdem die Änderung der Musterbauord- nung im vergangenen Jahr den Grundstein dafür legte, dass Holz u.a. auch für tragen- de Bauteile mit höheren Brandschutzan- forderungen verwendet werden kann, ging es nun um die Verwendung ökologischer Dämmstoffe und weitere Folgeänderungen. Die Konferenz bekräftigte die Wichtigkeit nachhaltiger ökologischer Baustoffe. Damit
Die Teilnehmer der Bauministerkonferenz in Weimar
 Quelle: © Michael Reichel/arifotos
diese nicht zum Sicherheitsrisiko geraten werde, sei es wichtig, dass die Muster-Holz- baurichtlinie, die die Details für die Verwen- dung von Holz beschreibt, schnell in Kraft gesetzt werden könne.
Die Bedeutung der Digitalisierung von Pla- nungs- und Genehmigungsprozessen für die schnelle Abwicklung von Verfahren und die Reduzierung der Planungskosten ist nicht zuletzt durch die Coronapandemie er- kennbar geworden. Daher hat sich die Bau-
ministerkonferenz mit mehreren Aspek- ten der Digitalisierung beschäftigt. Unter anderem hat sie in der Musterbauordnung Authentifizierungsanforderungen durch of- fene Formulierungen ersetzt, die auch in der digitalen Welt funktionieren. Außer für behördliche Verwaltungsakte wird es fast keine Formvorgaben mehr geben.
Zudem sind laufende Ermittlungen und Verdachtsmomente im schleswig-holsteini- schen Register anzeigepflichtig und wider- sprechen damit der rechtsstaatlichen Auf- fassung der Unschuldsvermutung. Das ist im Bundeszentralregister nicht der Fall, ebenso wenig im Gewerbezentralregister. „Wir müs- sen dennoch genau schauen, ob das Bundes- zentralregister ebenfalls existenzvernichten- de und rechtsstaatlich bedenkliche Elemente enthält“, sagt der Verbandschef.
Neben dem Register steht mit dem Präqua- lifizierungsverfahren ein offiziell genehmig- tes und bundesweit geltendes Instrument zur Verfügung, mit dem die Prüfung der Eignungsnachweise vorgelagert und auf- tragsunabhängig durchgeführt wird.
 Redaktion BAU AKTUELL
   Landeskorruptionsregister fällt
Der schleswig-holsteinische Landtag hat dem Gesetz zur Aufhebung des Landes- gesetzes zur Einrichtung eines Registers
zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) ge- gen die Stimmen der SPD- und SSW-Oppo- sition in 2. Lesung zugestimmt und damit für die Abschaffung des Registers votiert.
„Wir begrüßen diese Entscheidung, da wir das sogenannte Korruptionsregister seit Anfang an für hochproblematisch halten“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer von Die Bauwirtschaft im Norden.
Hintergrund ist es, dass die Bundesregie- rung ein Gesetz für ein bundesweites Wett- bewerbsregister verabschiedet hat, das am 29. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es soll im Laufe 2020 technisch gestartet und damit als Bundesregister installiert werden.
Das 2013 in Schleswig-Holstein eingerichte- te und landesweit geltende GRfW verpflich- tet öffentliche Auftraggeber per Gesetz, ab einem Auftragsvolumen von 25.000 Euro für Dienst- und Planungsleistungen und von 50.000 Euro für Bauleistungen im Register abzufragen, ob Eintragungen vorliegen, be- vor sie der Firma den Zuschlag geben. Es gibt keinen Unterschied, ob ein Bauunter- nehmer fahrlässig eine falsche Erklärung nach dem Tariftreuegesetz, wie beispiels- weise für einen Nachunternehmer, abgege- ben hat oder wegen Geldwäsche verurteilt worden ist. „Wer einen Fehler begeht, muss damit rechnen, im Korruptionsregister zu landen und kriminalisiert zu werden; aber unsere mittelständischen Baubetriebe wer- den von Bauunternehmern und nicht von Juristen geführt“, so Schareck.
 Redaktion BAU AKTUELL
       BAU AKTUELL 4 2020 / Die Bauwirtschaft im Norden
     












































































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