Page 29 - Bau Aktuell - November 2020
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  TITEL BAUWIRTSCHAFT PARTNER VERBÄNDE & BETRIEBE FACHBEREICH
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 Autor
RA Ralf Schneider Geschäftsführer r.schneider@bau-sh.de
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       Redaktion BAU AKTUELL
  BAU AKTUELL 4 2020 / Die Bauwirtschaft im Norden
   Debatte über Werkverträge
Im Zuge der aktuellen Vorfälle in der Fleischwirtschaft wird auch über ein Ver- bot von Werkverträgen diskutiert.
In der arbeitsteiligen Bauwirtschaft sind allerdings Werkverträge seit Jahrhunder- ten gelebte Praxis und zwar in Form von Verträgen zwischen Handwerkern und Auftraggebern sowie in Form der Unter- vergabe von einzelnen Teilleistungen als Grundlage eines erfolgreichen Zusammen- wirkens zur Erstellung des häufig komple- xen „Werkes“. Die mittelständischen Bau- unternehmen nehmen ihre Verantwortung für ihre Beschäftigten wie auch für die Beschäftigten der Nachunternehmer ernst und schaffen faire Arbeitsbedingungen. Um gegen diejenigen vorzugehen, die es nicht tun, gibt es bereits entsprechende Verbote und Kontrollinstrumente. Tatsächlich wäre daher das Verbot von Werkverträgen der falsche Weg, so die Position der Bauwirt- schaft.
In Schleswig-Holstein hat sich Die Bauwirt- schaft im Norden mit ihren Bedenken zu ei- ner allzu restriktiven Novellierung des Kon- struktes „Werkvertrag“ an die hiesige Politik gewandt, um zu verhindern, dass die Bauun- ternehmen schlechter gestellt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Land- tag äußerte sich in ihrem Antwortschrei- ben dahingehend, dass es „der Missbrauch von Werkverträgen und die lange, undurch- sichtige Kette der Nachunternehmer*innen sei, die unterbunden werden müsse.“ Dabei bezog sich die Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben ausdrücklich auf die unwür- digen, prekären Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft: „Deshalb begrüßen wir es, dass die aktuellen Regelungen eine Branche in den Fokus nehmen, in der das Handwerk von verstärkten Restriktionen für den Einsatz von Werkvertragsarbeitern ehmer*innen sogar profitiert. Auf das Bau- handwerk treffen diese Regelungen aus gu- ten Gründen nicht zu.“
Baugenehmigungsverzögerungen durch Kampfmittelräumdienstprüfung
  Aufgrund regelmäßiger Berichte unserer Mitglieder über Bauverzögerungen durch ausstehende Bescheinigungen zur Kampf- mittelfreiheit hat sich Die Bauwirtschaft im Norden bei der Landesregierung für die per- sonelle Verstärkung des Kampfmittelräum- diensts eingesetzt. Gemäß § 2 Absatz 3 der Kampfmittelverordnung muss eine Fläche vor der Errichtung von baulichen Anlagen und vor Beginn von Tiefbauarbeiten überprüft wer- den. Erschließungsarbeiten (Leitungs- und Wegebau) und punktuell bodeneingreifende Maßnahmen (Boden- / Baugrunderkundung) werden ausdrücklich von dieser Definition umfasst, d. h. es muss zuvor zwingend eine Flächenüberprüfung durch den Kampfmit- telräumdienst erfolgen. Es sind nur Grund- stücke untersuchungspflichtig, die in den Gemeinden gemäß Anlage 1 der Kampfmit- telverordnung gelistet sind; derzeit umfasst diese Liste 91 Gemeinden in Schleswig-Hol- stein. Zuständige Landesordnungsbehörde ist das Landeskriminalamt, dort der Kampf- mittelräumdienst. Der Baugewerbeverband
konnte mir seiner Initiative erreichen, dass die Luftbildauswertung beim Kampfmittel- räumdienst um vier Stellen verstärkt wird. Das zuständige Innenministerium betont zu- gleich die Verantwortung des Eigentümers, möglichst früh einen Antrag zu stellen. Um eine Gefahrenerkundung beim Kampfmittel- räumdienst des Landes Schleswig-Holstein zu beantragen, muss der Vordruck „Antrag zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung“ eingereicht werden. Dazu wird ein Lageplan im Maßstab 1:1.000 bis 1:10.000 benötigt. Es ist ratsam, Auf- traggeber hierüber möglichst frühzeitig zu informieren. Die Bearbeitungszeit liegt bei etwa fünf Monaten. Alternativ kann sich der Auftragnehmer vom Eigentümer zur Antrag- stellung bevollmächtigen lassen.
                Foto: Pat Scheidemann
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