Page 16 - Bau Aktuell - Februar 2020
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  Autorin
M.A. phil. Hilke Ohrt Pressesprecherin presse@bau-sh.de
    Redaktion BAU AKTUELL
   BAU AKTUELL 1 2020 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
 Gerichte und Sachverständige im Dialog
Der erste „Fachdialog der Richterinnen und Richter der schleswig-holsteini- schen Gerichtsbarkeit sowie der öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständi- gen des Baugewerbeverbandes Schleswig- Holstein“ fand am 27. November 2019 in Kiel statt. Zu dem Treffen hatte die Fach- gruppe ö.b.u.v. Sachverständige des Bauge- werbeverbandes Schleswig-Holstein einge- laden und bot damit einen Erfahrungs- und Gedankenaustausch auf hohem Niveau.
Gefolgt waren der Einladung neun Richter/ innen des Schleswig-Holsteinischen Ober- landesgerichts und der Landesgerichte Kiel, Lübeck und Flensburg sowie 13 Sachverstän- dige. Als Experte sprach Dr. iur. Mark Seibel, der Vizepräsidenten des Landgerichts Sie- gen. Die Teilnehmer diskutierten offen dar- über, wie sie ihre Zusammenarbeit und vor allem die ihr zugrunde liegende Kommuni- kation weiter verbessern können. Dies auch mit dem Ziel, die Dauer gerichtlicher Verfah- ren zu verkürzen, denn häufig führen gerade Gerichtsverfahren unter Einbeziehung von Sachverständigengutachten zu langer Dauer und Verfahrensverzögerungen.
(v.l.n.r.) Erik Preuß, Dr. Mark Seibel, Rolf Fischer
 „Die Beteiligten kommen aus unterschied- lichen Berufswelten und scheinen zuweilen eine andere Sprache zu sprechen. Daher ist es besonders wichtig, die gegenseitigen Erwar- tungen zu kennen, Stolpersteine zu benennen und gemeinsam Möglichkeiten zur Abhilfe zu finden“, so Rolf Fischer, der Sprecher der Sachverständigengruppe. Diese hatte sich kürzlich gegründet, um als Sachverständige gewerkeübergreifend zusammenzuarbeiten, und, nach jeweiligem Fach- und Gestellungs-
gebiet differenziert, gemeinsame Sachver- ständigenaufgaben zu übernehmen. Fachlich abgedeckt werden damit Expertisen zu Bau- leistungen aus dem Betonbauer-, Maurer-, Zimmerer-, Fliesenleger-, Dachdecker- und Brunnenbauerhandwerk.
    Rückkehr zur Meisterpflicht
Für zwölf Handwerke gilt künftig wieder die Meisterpflicht. Das hat Bundeskabi- nett mit der Änderung der Handwerksord-
nung am 9. Oktober beschlossen. Damit sollen die Qualität und die Qualifikation im Handwerk gestärkt und die Strukturent- wicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig gesichert werden. Bundeswirt- schaftsminister Peter Altmaier bezeich- net diesen Schritt als einen wichtigen Be- standteil der Mittelstandsstrategie.
Auch aus Handwerk und Bauwirtschaft ka- men positive Reaktionen auf das deutliche Signal der großen Koalition für Handwerk und Mittelstand in Deutschland. „Wir haben uns lange Zeit für die Wiedereinführung der Meisterpflicht stark gemacht; nun hat der Gesetzgeber endlich seine Entschei- dung aus dem Jahr 2003 korrigiert, die zu den Fehlentwicklungen und Verwerfungen auf dem Baumarkt geführt hat“, so Thors- ten Freiberg, Vorsitzender des Baugewer-
Im zulassungspflichtigen Handwerk werden die Lehrlinge von Meistern ausgebildet
beverbandes Schleswig-Holstein. Auch und gerade in den Bauberufen habe die Politik die Notwendigkeit anerkannt, diese in die Meisterpflicht zurückzuführen; denn hier kommt es ganz besonders auf eine verlässliche Qualität in der Ausführung an, die durch eine gute Ausbildung erlernt wird und im Meisterbetrieb an den Lehrling wei- tergeben wird.
Die Zulassungspflicht wird im Baubereich im Fliesenleger-, Estrichleger-, Betonst- einhersteller- und Parkettlegerhandwerk wieder eingeführt. Der selbstständige Be- trieb eines künftig zulassungspflichtigen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn ein Betriebsleiter in der Handwerks- rolle eingetragen ist.
Eingetragen in die Handwerksrolle wird, wer die Voraussetzungen der §§ 7 ff. der Handwerksordnung erfüllt, das heißt, insbesondere die Meisterprüfung in dem Handwerk bestanden oder eine sonstige Ausübungsberechtigung für das Hand- werk erhalten hat, verlautet es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Für die bestehenden Betriebe, die die künftigen Voraussetzungen nicht erfüllten, gelte ein Bestandsschutz.
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Foto: Pat Scheidemann
Foto: Hilke Ohrt











































































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