Page 21 - Bau Aktuell - Februar 2020
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Nachteile im Schadenfall bei Versicherungsnahme durch den Auftraggeber
kein Direktanspruch des Unternehmers gegenüber dem Versicherer. Der Weg des Anspruchs führt immer nur über den Auftraggeber.
Schadenzahlungen werden vom Auftraggeber häufig zurückbehalten und als Druck- mittel gegenüber dem ausführenden Unternehmer eingesetzt.
Dem Auftragnehmer zustehende Schadenzahlungen, die beim Auftraggeber einge- hen, sind nicht insolvenzgeschützt.
keine Entschädigungsleistung, wenn Erst- oder Folgebeitrag nicht fristgerecht ge- zahlt werden.
Oftmals hohe Selbstbehalte
Vorteile der Versicherungsnahme über den Auftragnehmer
Einfluss auf Ausgestaltung und Wirksamkeit des Versicherungsschutzes Serviceleistung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber
Umlage auf die Subunternehmer
Unterversicherungsverzicht
Als Versicherungsmakler hat PANTAENIUS ein spezielles PANTAENIUS-Wording zur Bauleistungsversicherung mit den Versicherern vereinbart. Dies sieht u.a. folgende In- halte vor:
Mitversicherung Feuerrisiko inkl. lagerndes Material
Erweiterte Nachhaftung 24 Monate
Mitversicherung des Diebstahlrisikos, auch von lagernden Materialien in verschlos-
senen Räumen
Mitversicherung Terror
Sachen im Gefahrenbereich
Generelle Mitversicherung des Gewässerrisikos
Sturm- und Leitungswasserschäden an fertiggestellten Teilen von Bauwerken
Bearbeitungsschäden an Glas-, Metall-, und Kunststoffoberflächen, incl. Schäden
durch Reinigung
PANTAENIUS Versicherungsmakler berät Sie in Schleswig-Holstein mit Ihren Beratern Christian Matthiessen und Marcel Brockmann zu Baurisiken.
Gastbeitrag
Autor
RA Marcel Brockmann PANTAENIUS
BAU AKTUELL 1 2020 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
bereich“ oder auch „Altbauten gegen Sach- schäden“ erweitert und das Risiko für den Unternehmer erheblich reduziert werden.
Fazit / Empfehlung
Bei Nichtvereinbarung des Versicherungs- schutzes für „Feuer“ droht der Regress beim Auftragnehmer durch den Rohbaufeuerver- sicherer des Auftraggebers. Deckung über seine Haftpflichtversicherung (Erfüllungs- schaden) besteht hierfür i.d.R. nicht!
Insbesondere aus diesem und den vorste- henden Gründen sollte der Auftragnehmer die Bauleistungsversicherung abschließen und das Auftraggeberinteresse (Feuerrisiko) einbeziehen. Nur so ist ein Versicherungs- schutz gewährleistet, der auch den Bedarf/ Interessen des Auftragnehmers ausreichend berücksichtigt.
PANTAENIUS Versicherungsmakler GmbH
Fachbereich Bau
Hamburg, Kiel, Düsseldorf, München www.pantaenius.eu/bauwirtschaft
Quelle: Pantaenius