Page 21 - Bau Aktuell - Februar 2020
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 Nachteile im Schadenfall bei Versicherungsnahme durch den Auftraggeber
 kein Direktanspruch des Unternehmers gegenüber dem Versicherer. Der Weg des Anspruchs führt immer nur über den Auftraggeber.
 Schadenzahlungen werden vom Auftraggeber häufig zurückbehalten und als Druck- mittel gegenüber dem ausführenden Unternehmer eingesetzt.
 Dem Auftragnehmer zustehende Schadenzahlungen, die beim Auftraggeber einge- hen, sind nicht insolvenzgeschützt.
 keine Entschädigungsleistung, wenn Erst- oder Folgebeitrag nicht fristgerecht ge- zahlt werden.
 Oftmals hohe Selbstbehalte
Vorteile der Versicherungsnahme über den Auftragnehmer
 Einfluss auf Ausgestaltung und Wirksamkeit des Versicherungsschutzes  Serviceleistung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber
 Umlage auf die Subunternehmer
 Unterversicherungsverzicht
Als Versicherungsmakler hat PANTAENIUS ein spezielles PANTAENIUS-Wording zur Bauleistungsversicherung mit den Versicherern vereinbart. Dies sieht u.a. folgende In- halte vor:
 Mitversicherung Feuerrisiko inkl. lagerndes Material
 Erweiterte Nachhaftung 24 Monate
 Mitversicherung des Diebstahlrisikos, auch von lagernden Materialien in verschlos-
senen Räumen
 Mitversicherung Terror
 Sachen im Gefahrenbereich
 Generelle Mitversicherung des Gewässerrisikos
 Sturm- und Leitungswasserschäden an fertiggestellten Teilen von Bauwerken
 Bearbeitungsschäden an Glas-, Metall-, und Kunststoffoberflächen, incl. Schäden
durch Reinigung
PANTAENIUS Versicherungsmakler berät Sie in Schleswig-Holstein mit Ihren Beratern Christian Matthiessen und Marcel Brockmann zu Baurisiken.
 Gastbeitrag
Autor
RA Marcel Brockmann PANTAENIUS
     BAU AKTUELL 1 2020 / Baugewerbeverband Schleswig-Holstein
  bereich“ oder auch „Altbauten gegen Sach- schäden“ erweitert und das Risiko für den Unternehmer erheblich reduziert werden.
Fazit / Empfehlung
Bei Nichtvereinbarung des Versicherungs- schutzes für „Feuer“ droht der Regress beim Auftragnehmer durch den Rohbaufeuerver- sicherer des Auftraggebers. Deckung über seine Haftpflichtversicherung (Erfüllungs- schaden) besteht hierfür i.d.R. nicht!
Insbesondere aus diesem und den vorste- henden Gründen sollte der Auftragnehmer die Bauleistungsversicherung abschließen und das Auftraggeberinteresse (Feuerrisiko) einbeziehen. Nur so ist ein Versicherungs- schutz gewährleistet, der auch den Bedarf/ Interessen des Auftragnehmers ausreichend berücksichtigt.
PANTAENIUS Versicherungsmakler GmbH
Fachbereich Bau
Hamburg, Kiel, Düsseldorf, München www.pantaenius.eu/bauwirtschaft
    Quelle: Pantaenius































































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