Page 19 - Bau Aktuell - Mai 2021
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  ROHSTOFFE-SPEZIAL WIRTSCHAFT PARTNER LANDESPOLITIK FACHBEREICH + BETRIEBE
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  Gastbeitrag
Autoren
RA Michael Kneip Rechtsanwälte Kneip Löhr
RA Marcel Brockmann PANTAENIUS
    BAU AKTUELL 2 2021 / Die Bauwirtschaft im Norden
   geschützt sind. Fehlender oder nicht aktu- eller Virenschutz, fehlende oder schwache Passwörter, nicht aufgespielte Updates zum Schließen von Sicherheitslücken sowie eine fehlende Datensicherung machen es Cyber- kriminellen oft leicht. Doch auch wenn die EDV vollständig aktuell und professionell abgesichert ist, lassen sich solche Angriffe leider nicht ausschließen.
Denn viele dieser Angriffe beruhen auf dem Ausnutzen von Sicherheitslücken in Betriebssystemen oder anderer Software oder schlicht auf menschlichem Verhalten. Das Einschleusen einer Schadsoftware, z.B. durch Klicken auf einen Link in einer perfekt gefälschten E-Mail durch Mitarbeiter, lässt sich technisch nicht verhindern.
Versicherungsschutz durch Cyberversicherung
Abhilfe kann hier eine sog. Cyber(-crime) Ver- sicherung verschaffen, welche mittlerweile von diversen Versicherern angeboten wird.
Diese umfasst Schäden, die durch eine Ver- letzung der Informationssicherheit bzw. der Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit elektronischer Daten oder IT-Systeme im Unternehmen entstehen
können. Eine solche Versicherung sollte un- ter anderem folgende Deckungsbausteine enthalten.
Im Bereich der Eigenschäden (Sach und Be- triebsunterbrechung):
• Wiederherstellung von Daten, sowie Telefonkosten
• Betriebsunterbrechung/ Ertragsausfall • Ggf. Cyberspionage, Vertrauensschaden
Im Bereich der Drittschäden (Haftpflicht):
• Schadenersatz aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli- chen Inhalts
• Straf-Rechtschutz
Ebenfalls sollten folgende Services und Kosten im Deckungsschutz enthalten sein:
• Forensik/ Schadenfeststellung
• Benachrichtigungskosten (Datenschutz) • Krisenkommunikation und PR-Maßnahmen
Dabei ist zwischen Eigenschäden im Sinne einer Sach- und Betriebsunterbrechungs- versicherung und Drittschäden im Sinne einer Haftpflichtversicherung zu unter- scheiden. Darüber hinaus bieten viele Pro-
dukte noch diverse Serviceleistungen und Kostenpositionen an. Da es sich insoweit jedoch nicht um Standardprodukte handelt und der Umfang des Versicherungsschutzes sich zwischen den Versicherern teilweise deutlich unterscheidet, sollte der individu- elle Versicherungsbedarf stets im Rahmen einer entsprechenden Beratung sorgfältig bestimmt werden, um im Fall eines Falles keine böse Überraschung zu erleben.
PANTAENIUS Versicherungsmakler GmbH
Fachbereich Bau
Hamburg, Kiel, Düsseldorf, München www.pantaenius.eu/bauwirtschaft
          







































































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