Page 21 - Bau Aktuell - Mai 2021
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   Redaktion BAU AKTUELL
   BAU AKTUELL 2 2021 / Die Bauwirtschaft im Norden
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  Weiterer Boom beim Wohnungsbau
Rekord der Baugenehmigungen und neue Förderungen des Landes
 Die Coronakrise hat im vergangenen Jahr in Deutschland nicht zu einem Rückgang der Baugenehmigungen für Wohnungen geführt. Mit 368.400 zum Bau genehmigten Wohnungen stieg die Zahl um knapp 8.000 oder 2,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2019. In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmi- gungen für neue Gebäude als auch für Bau- maßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, befindet sich die Zahl genehmigter Wohnungen im Zeit- vergleich weiter auf einem hohen Niveau. Mehr genehmigte Wohnungen als im Jahr 2020 gab es seit der Jahrtausendwende nur 2016 mit 375.400.
Auch in Schleswig-Holstein haben die Baugenehmigungen im vergangenen Jahr mit 16.558 genehmigten Wohnungen (davon 65 im Nichtwohnbau) den höchsten Stand seit 1999 erreicht. Das geht aus ak- tuellen Zahlen des Statistikamtes Nord her- vor. Gegenüber dem Vorjahr mit 15.435 ge- nehmigten Wohnungen bedeutet das einen Anstieg von 6,8 Prozent. Eine höhere Anzahl von Baugenehmigungen wurde zuletzt 1999 erteilt (18.067). Damit hat der echte Norden die Zahlen auf Bundesebene noch deutlich übertroffen. Im Januar 2021 scheint sich der positive Trend fortzusetzen, hier lag die Zahl der genehmigten Wohnungen mit 1.564 deutlich über dem Vorjahresmonat mit 1.212 (+ 29 Prozent).
Angesichts des knappen Baulands ist der Anstieg bei den Baugenehmigungen von Neubauten mit mehr als drei Wohnungen erfreulich. 9.142 Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen entstehen, das sind 12,7 Prozent als im Vorjahr. 2015
Moderner Wohnungsbau
waren es noch 5.140. Der Trend werde sich in den kommenden Jahren durch die Initi- ativen des Landes zum Flächensparen und Flächenrecycling sicher noch verstärken, heißt es aus dem Innenministerium.
Wohneigentum wird weiter gefördert
In Schleswig-Holstein wird die Soziale Wohnraumförderung seit dem 1. April die- ses Jahres verbessert. Hierfür sind weitere Wohnungsbau-Fördermittel in Zusammen- arbeit mit der Investitionsbank Schleswig- Holstein (IB.SH) aufgelegt worden. Die Än- derungen betreffen die Förderbedingungen für den Erwerb von Eigentum, also den Neubau oder den Kauf von Bestandsimmo- bilien. Sogenannte „Schwellenhaushalte“ mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen erhalten ein für 20 Jahre zinsfreies Darlehen bis 100.000 Euro bei einer jährlichen Verwal- tungsgebühr von 0,5 Prozent. Außerdem werden Zusatzdarlehen für barrierefreie Baumaßnahmen vergeben.
„Mit den Änderungen machen wir die Ei- gentumsförderung im Rahmen der Sozia- len Wohnraumförderung fit für die Zukunft und passen sie an die aktuellen Herausfor- derungen an. Mit dem zinsfreien Darlehen über 100.000 Euro und weiteren Verbesse- rungen ist das eine ganz neue Qualität un- serer Förderung“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Da der Bedarf an geförderten Wohnungen auf absehbare Zeit hoch bleiben wird, hat die Landesregierung darüber hinaus wei- tere Programme der Wohnraumförderung überarbeitet und die Konditionen verbes- sert. Zur Förderung des Mietwohnungsneu- baus sind die Zuschüsse von 375 €/qm auf 500 €/qm angehoben worden. Zudem ist das Programm zum Erwerb von Zweckbin- dungen überarbeitet worden.
 Neuer Wohnraum entsteht
          Quelle: Catkin auf Pixabay Quelle: Portraitor auf Pixabay


















































































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