Baugewerbe zu SPD-Anträgen im Landtag

Verwunderung aus den Reihen von Die Bauwirtschaft im Norden über die Stoßrichtung

 Kiel. Die SPD legt heute (28. April) im Landtag drei Anträge vor, die das Handwerk und auch das Baugewerbe betreffen. Dabei geht es um die Ausgestaltung von Arbeitsbeziehungen, die Einrichtung eines Landesbündnisses zur Umsetzung der Wohnraumziele und um Fachkräftesicherung auch im Hinblick auf die Klimaschutzziele. „In den Aussagen, so gut sie gemeint sein mögen, ist deutlich der Blick auf die anstehende Landtagswahl zu spüren. Wir wünschen uns statt Aktionismus mehr Dialog, denn einige Punkte hätten besser mit dem Baugewerbe abgestimmt sein müssen“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer von Die Bauwirtschaft im Norden. Etliche Aussagen seien schlichtweg falsch oder kontraproduktiv; auf bekannte Forderungen werde gar nicht eingegangen und die aktuelle Situation und Marktlage wenig beachtet.

Im Einzelnen führt der Verbandschef aus: „Im Moment haben wir ganz andere Sorgen in der Bauwirtschaft als uns mit Anträgen teilweise aus der Klamottenkiste abgelegter Gesetze (Tariftreuegesetz) herumzuschlagen.“ Unsere Stichworte sind einschneidende Material- und Lieferengpässe, durch den Krieg und die Lieferkettenverzögerungen entstandene Preisexplosionen und die Frage, wie in diesem Konzert die politischen Ziele einer Klimaneutralität beim Bauen erreicht werden sollen. „Ohne Planungssicherheit und die mittelfristige Erholung der Preisentwicklungen ist die Erreichung klimaneutraler Ziele mit Blick auf die vorhandenen Baukapazitäten nicht erreichbar. Stattdessen suggerieren die drei Anträge eine Korrektur an kleinen Symptomen, die für diese Fragen nur teilweise eine Relevanz haben“, so Schareck weiter.

Zum Thema „Bezahlbarer Wohnen“ ist unklar, warum ein solcher Antrag überhaupt gefasst wurde. Denn immerhin gibt es entsprechende Plattformen eines Verbändebündnisses bereits, das auch die von der SPD aufgeworfenen Fragen aufgegriffen hat. Beim Antrag über die Arbeitsbeziehungen ist es schlichtweg irritierend, Baukosten mit Fragen der Tarifbindung zu verbinden, indem man veraltete Vorstellungen einer Belohnung für tarifgebundene Betriebe bei öffentlichen Aufträgen wieder hervorgekramt. So wurde bereits das alte Tariftreuegesetz nach einer Evaluierungsphase als unpraktikabel und nicht kontrollierbar aufgehoben. An diesen Tatbeständen hat sich bis heute nichts geändert. Der Zoll habe bereits erhebliche Probleme bei der Kontrolle beispielsweise der Baumindestlöhne und nun sollten das die öffentlichen Auftraggeber zum Beispiel auf kommunaler Ebene leisten. Wie das geschehen solle, sei ein Geheimnis der SPD-Vordenker, so Schareck.

„Darüber hinaus ist die Vorstellung, das Vergaberecht an den Mindestlohn zu binden, kontradiktorisch gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. Zudem hat das Land hier gegenüber der Regelungskompetenz des Bundes keine Gesetzgebungskompetenz, noch würde eine solche Regelung vor der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes aus Wettbewerbsgründen halten. Die Förderung der Tarifbindung kann und muss mit anderen und vor allem auf Bundesgesetzes Ebene angedachten Mitteln gestärkt werden“, so Schareck.

Die Bauwirtschaft im Norden hätte sich gerade im Wahlkampf offen für Vorschläge gezeigt, wie Baumaßnahmen vor dem Hintergrund der erheblichen Lieferprobleme von Baustoffen, Preisentwicklungen und Kapazitätsengpässen bei unseren Unternehmen und Betrieben in den nächsten Monaten und Jahren gestützt werden könnten. „Wir sind uns mit dem gesamten Handwerk einig, dass in Anbetracht der Preisentwicklungen Vertrags- und Laufzeitanpassungen von Verträgen zur Herstellung von Bauwerken probate Mittel sind. Gerade auch im öffentlichen Bereich“, erklärt Schareck. Der Verzicht auf Vertragsstrafen, die regelmäßig auf die Erfüllung bestimmter Leistungsstufen abzielen, sollte zudem großzügig gehandhabt oder noch besser vermieden werden, bis sich die Marktsituation beruhigt habe.

„Wir halten es grundsätzlich für zielführend, bei der Frage zur besseren Einbindung leistungsfähiger Betriebe in die öffentliche Vergabe das System der erfolgreichen Präqualifikation zu stärken. Dies entlastet die Bürokratie und gibt Zeit für weitere Arbeiten“, regt Schareck an. Über eine zeitlich befristete Aussetzung der Kostentreiber durch CO2-Preisabgabebelastungen sollte gleichzeitig nachgedacht werden. Denn es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass deren beabsichtigte Wirkung zur Lenkung von klimaneutralen Bauwerken in Zeiten drastischer Verknappung von Baustoffen nötig wäre. Der Kostendruck und die Nachhaltigkeitsanforderungen an Bauwerke werden die Ziele bei technologieoffenem Ansatz besser und innovativer erfüllen als bei teuren Auflagen des Staates.

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