Baugewerbeverband bekämpft Schattenwirtschaft

Verfolgung von Schwarzarbeit auf Grundlage des Wettbewerbsrechts

Kiel. Schwarzarbeit richtet nicht nur immense Schäden in der Volkswirtschaft an, sie schadet auch den gesetzestreu arbeitenden Betrieben. Der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein hat auf der Obermeistertagung am 5. Juli 2018 die verstärkte Bekämpfung handwerksrechtlicher Schwarzarbeit beschlossen.

In Deutschland bleibt die Schattenwirtschaft ein großes Problem, denn jeder zehnte Euro wird an Fiskus und Sozialkassen vorbei verdient. Nach einer Studie der Universität Linz entfällt der Löwenanteil (27 %) auf die boomende Bauwirtschaft. In Schleswig-Holstein sind 2016 durch Finanzkontrollen bei rund 1.220 Arbeitgebern Schäden durch Schwarzarbeit von mehr als 13 Mio. Euro aufgedeckt worden.

Erst im April dieses Jahres hatten Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Kiel und Lübeck mit einem Großaufgebot Arbeitnehmer auf diversen Baustellen kontrolliert und in 95 Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt – die Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestlohns oder fehlende Arbeitsgenehmigungen bei ausländischen Beschäftigten. Und ganz aktuell sind nach Medienberichten weitere Zugriffe bei einem Großeinsatz des Zolls erfolgt.

Bei Schwarzarbeit erhalten Arbeiter keinen Mindestlohn, von dem Tariflohn der Branche ganz zu schweigen, oftmals werden keine Steuern und Sozialabgaben entrichtet. „Unsere Betriebe, die die Tariflöhne zahlen, müssen mit Betrieben konkurrieren, die sich nicht an die Spielregeln halten“, sagt Thorsten Freiberg, Vorstandsvorsitzender des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein (BGV SH).

„Mit Einbruch der Baukonjunktur wird das Problem gravierender für unsere Betriebe. Spätestens jetzt müssen wir unser Arsenal in der Bekämpfung aufstocken“, so Freiberg.

Im Land besteht eine intensive Zusammenarbeit zwischen Zoll und den nach Landesrecht zuständigen Behörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung. In diesem Rahmen finden ordnungsbehördliche Maßnahmen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und die entsprechenden Sanktionen Anwendung.

Der BGV SH hat sich gemeinsam mit dem Bündnis zur Schwarzarbeitsbekämpfung und seinen Innungen lange mit dem Thema beschäftigt. Nun hat er beschlossen das vorhandene Portfolio zu ergänzen und will eine zusätzliche Methode anwenden, um gesetzestreue Betriebe vor unlauteren Mitbewerbern zu schützen.

„Die Verfolgung von Verstößen gegen das Handwerksrecht durch die örtlichen Ordnungsbehörden auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes wird vielfach als unbefriedigend angesehen“, so Schareck. Denn mit Einleitung eines Verfahrens fehlen Informationen darüber, ob dieses Erfolg hatten und, falls ja, welchen.

Daher hat die Obermeistertagung das Verbandsmodell Schwarzarbeitsbekämpfung (auf Basis des sog. Regensburger Modells) beschlossen. Es soll ab September landesweit umgesetzt werden.

Im Falle handwerksrechtlicher Schwarzarbeit werden wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren landeseinheitlich durch den BGV SH eingeleitet und geführt – unabhängig von ordnungsbehördlichen Maßnahmen. Grundlage hierfür ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Handwerksrechtliche Schwarzarbeit, also die Ausübung oder Bewerbung von wesentlichen Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle, stellt eine unlautere geschäftliche Handlung zu Lasten der Mitbewerber dar. Dieser Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht führt zu Ansprüchen auf Beseitigung des Verstoßes und zukünftige Unterlassung, die vom Baugewerbeverband im Interesse seiner Mitglieder durchgesetzt werden können.

„Handwerksrechtliche Schwarzarbeit führt zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen. Mit unserer Aktion unterstützen wir bisherige Aktivitäten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, machen sie aber schneller und zielgenauer. Denn bei falschen Angaben und falscher Werbung können wir diese Aussagen nicht nur abmahnen, sondern für den Fall der Wiederholung des einschlägigen Verstoßes gegen das Handwerksrecht eine Vertragsstrafe fordern“, kommentiert Freiberg das Vorgehen.

Gleichzeitig empfiehlt der BGV SH Bauherren, sich genau anzuschauen, mit wem sie bauen. Denn bei Beauftragung von Schwarzarbeit geht der Bauherr erhebliche Risiken ein. Insbesondere droht der Verlust jeglicher Mängelansprüche.

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