Im Gegenzug dazu entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse).
Somit kann eine Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 bzw. Effizienzgebäude-Stufe 55 bei Neubauten nur noch bis zum 31.01.2022 beantragt werden. Andere Effizienzhaus-Stufen bzw. Effizienzgebäude-Stufen (z.B. KfW-40 und KfW-40 Plus) sowie Gebäudesanierungen werden wie bisher gefördert.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 neu aufgesetzt. Die BEG ist dabei in drei Teilprogramme aufgeteilt: In die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) und die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM).