Coronahilfen - Umrechner für bundeseinheitliche Steuernummern

Die Bundesministerien stellen einen Umrechner für die Berechnung der bundeseinheitlichen Steuernummer zur Beantragung von Coronahilfen zur Verfügung.

Für die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen (November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfen und Neustarthilfe) ist die Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format erforderlich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium des Innern (BMI), für Bau und Heimat stellen auf der gemeinsamen Internetseite einen Umrechner zur Verfügung, mit dem aus der landesspezifischen Steuernummer die bundeseinheitliche 13-stellige ELSTER-Steuernummer berechnet wird.

Zu beachten ist, dass nur Ziffern und keine Leerzeichen oder Sonderzeichen enthalten sind. Das bedeutet, dass insbesondere die üblichen Schrägstriche bei der Steuernummer entfernt werden müssen. 11- oder 12-stellige Steuernummer sind in das 13-stellige bundeseinheitliche Format umzuwandeln.

Hinweis:

Die bundeseinheitliche Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der Identifikationsnummer nach § 139 b der Abgabenordnung (Identifikationsnummer), die zukünftig auch als zusätzliches Ordnungsmerkmal für 56 Register des Bundes und der Länder verwendet werden soll.