Page 17 - Bau Aktuell - Dezember 2017
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Langzeiterkrankte Mitarbeiter im Betrieb halten
FACHKRÄFTESICHERUNG durch BEM
Wie geht ein Betrieb mit Mitarbeitern um, die häufig und lange krank sind? In solchen Fällen ist seit Mai 2004 das Betrieb- liche Eingliederungsmanagement (BEM) vorgeschrieben. Ist ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten in einem Stück oder mit Unterbrechungen für insgesamt sechs Wo- chen erkrankt und arbeitsunfähig geschrie- ben, hat der Betrieb ein BEM durchzuführen. Der § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Ar- beitgeber hierzu.
Das Projekt „Betriebslotsen im Handwerk“ unterstützt Handwerksbetriebe bei der Durchführung des BEM. Das Modellprojekt wird von der „Gesund leben und arbeiten in Schleswig-Holstein gGmbH“ durchgeführt und von verschiedenen Partnern gefördert. Für Handwerksbetriebe ist die Unterstüt- zung der Betriebslotsen kostenfrei. „Für Un- ternehmen ist BEM eine gute Möglichkeit,
Neue
AUSZUBILDENDE
Bei der Einschreibungsfeier der Kreishandwerkerschaft Stormarn wurden 152 neue Auszubildende in Empfang genommen. Die drei besten Auszubildenden des Jahrgangs 2017, Lynn Pelz, Katharina Sensse und Mitja Meier, wurden von der Otto-Löw-Stiftung geehrt; im Foto Zimmerergesellin Lynn Pelz.
Fachkräfte und deren Know-how in der Firma zu halten“, sagt Betriebslotse Andreas Kuhr. Zudem profitieren die Betriebe davon, dass die Kosten der Arbeitsunfähigkeit und der daraus resultierenden Fehlzeiten gesenkt werden. Im Rahmen eines BEM-Gespräches wird geklärt, welche vertraglich vereinbarten Tätigkeiten der erkrankte Mitarbeiter im Be- trieb noch ausführen kann. „Es handelt sich dabei um einen Suchprozess, in dem Betrieb und Mitarbeiter gemeinsam versuchen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, ihr vorzu- beugen und den Arbeitsplatz zu erhalten“, so Kuhr. Hierbei ist zu klären, ob eventuell orga- nisatorische Veränderungen im Arbeitsablauf notwendig sind. Falls der Mitarbeiter nicht mehr seine volle Leistungsfähigkeit besitzt, kann geprüft werden, ob es technische Hil- fen gibt, die die Arbeit erleichtern, und ob der Betrieb für diese oder weitere außergewöhn- liche Belastungen finanzielle Hilfen erhalten
kann. In körperlich anstrengenden Gewer- ken schaffen es Mitarbeiter zudem häufig nicht, aus dem erlernten Bauberuf nahtlos in die Altersrente zu wechseln. Angesichts der Fachkräftelücke wird es für Betriebe immer wichtiger, die bestehenden Mitarbeiter mög- lichst lange im Betrieb zu halten. „Bei dem Werben um neue Mitarbeiter zeigt der Be- trieb mit diesen Maßnahmen ein soziales, fai- res Verhalten gegenüber seinen Mitarbeitern und verbessert dadurch auch sein Image und sein Betriebsklima“, erklärt Kuhr.
KONTAKT
Region nördliches Schleswig-Holstein
Betriebslotse Andreas Kuhr (04621-960043 bzw. kuhr@gla-sh.de)
Region südliches Schleswig-Holstein Betriebslotse Uwe Narkus (04521-7756859 bzw. narkus@gla-sh.de), www.gla-sh.de
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Einfach
MEISTERHAFT
Auf der Herbsinnungsversammlung der Baugwerbe-Innung Stor- man vom 20.11.2017 überreichte Obermeister Kai Boysen die 4-Sterne-Meisterhafturkunde an Detlef Norman, Geschäftsführer der Firma Norman Fliesenverlegegesellschaft mbH; im Foto Detlef Normann.
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Foto: Marc Seemann
Foto: Marcus Krause
BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Dezember 2017


































































































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