Page 19 - Bau Aktuell - Dezember 2017
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ÖPP
Milliardengeschäft mit der Autobahn-Maut
„Scharf auf die Maut“ titelt die Süddeutsche Zeitung einen Bericht über die Pläne des fran- zösischen Vinci-Konzerns, stärker auf den deutschen Autobahnmarkt zu drängen und die Anteile am deutschen Mautsystem Toll Collect von 10 Prozent auf 25 Prozent zu erhöhen. Und dabei soll es nach Angaben des Vinci-Chefs Xavier Huillard nicht bleiben. Von der deut- schen neuen Bundesregierung erwartet er mehr Ausschreibungen von ÖPP für den Aus- bau von Autobahnen, um die sich der Konzern „fast alle“ bewerben will und bezeichnet die deutsche Entwicklung als „großes Glück“.
BERLIN NEWS QUALIFIKATIONSGESETZ
Berufskraftfahrer
Die „Anwendungshinweise zum Berufs- kraftfahrerqualifikationsrecht“ wurden zwi- schen den für die Umsetzung zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt und auf der Internetsei- te des Bundesamts für Güterverkehr in der 3. Auflage zur Verfügung gestellt.
Sie können die Informationen in der Ver- bandsgeschäftsstelle anfragen oder die Datei aus dem Internet downloaden im Mitgliederservice auf www.bau-sh.de (Rundschreiben vom 26. Oktober 2017).
„Wir haben zu diesem massiven Vordrän- gen eine klare Meinung: Die neue Bundes- regierung muss die Vergabe von weiteren Autobahn-ÖPP stoppen und die laufenden ÖPP-Modelle gründlich evaluieren und an- passen“, so der Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Im Interesse von Bund und Steuerzahler muss ein marktwirtschaftli- cher Wettbewerb unter breiter Beteiligung des Mittelstandes entstehen. Dies führt auch zu marktgerechten Preisen. Darüber hinaus fordern wir die Erprobung von mittel- standsgerechten ÖPP – zum Beispiel durch die Vergabe einer reinen Mittelstandsstaffel.
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STRASSENNETZ
LKW-Maut
Beispiel für Mautstellen, hier in Spanien
EU-ARBEITNEHMER
Neuregelung zur Entsenderichtlinie
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BA
Ab dem 1. Juli 2018 wird das Netz der maut- pflichtigen Straßen weiter ausgedehnt. Ab diesem Datum werden (wie bisher nur für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen) neben den Au- tobahnen und autobahnähnlichen Bundes- straßen auch alle sonstigen Bundesstraßen in die Mautpflicht einbezogen.
Ausführlich dazu: im Mitgliederservice auf www.bau-sh.de (Rundschreiben vom 6. November 2017).
 BA BAUVERTRAGSRECHT
ZDB-Broschüre
Zum 1. Januar 2018 werden wesentliche Ge- setzesänderungen zum Bauvertragsrecht in Kraft treten. Die neuen Bestimmungen be- treffen primär Bauverträge nach dem BGB (also insbesondere Verträge mit Verbrau- chern), VOB/B-Verträge werden nicht unmit- telbar erfasst. Die Veröffentlichung des ZDB gibt einen kurzen Überblick zu den Neue- rungen und enthält Musterschreiben. Inte- ressenten können das Heft in der Verbands- geschäftsstelle bestellen oder downloaden im Mitgliederservice auf www.bau-sh.de (Rundschreiben vom 28. September 2017).
Der EU-Ministerrat hat erhebliche Verschärfungen der Entsenderichtlinie beschlossen. Diese regelt, für welchen Zeitraum und unter welchen Bedingungen ein Unternehmen Arbeitnehmer ins EU-Ausland entsenden kann. Ursprüngliches Ziel der Richtlinie war es, den Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz zukommen zu lassen. Nun werden ne- ben dem Mindestlohn aber weitere Vergütungsbestandteile einbezogen, die in der Praxis kaum zu kontrollieren sind.
Europäische Flaggen in Brüssel
Hierzu erklärte der ZDB-Hauptgeschäfts- führer Felix Pakleppa: „Die neuen Regelun- gen sind in der Praxis schwer zu kontrollie- ren. Wir stellen in der Praxis fest, dass der Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage sind, die Einhaltung des Mindestlohns flächende- ckend zu kontrollieren.“
Man sei sehr dafür, dass entsandte Arbeitneh- mer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als für deutsche Beschäftigte, wird die- ser Zustand auch mit der geänderten Entsen- derichtlinie nicht erreicht werden.
Wenn die EU-Kommission den Schutz ent- sandter Arbeitnehmer wirklich ernst meint, sollte sie die geplante Dienstleistungskarte zumindest für die Baubranche nicht weiter verfolgen, da hiermit der Scheinselbstän- digkeit und damit dem Unterlaufen von Min- deststandards Tor und Tür geöffnet wird.
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BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Dezember 2017
Foto: ZDB Foto: RainerSturm / pixelio.de


































































































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