Page 3 - Bau Aktuell - Februar 2017
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EDITORIAL
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
... „durch Deutschland muss ein Ruck gehen. Wir müssen Abschied nehmen von liebgewordenen Besitzständen. ...“
Wer kennt sie nicht – die berühmte Berliner Rede 1997 von dem damaligem Bun- despräsidenten Roman Herzog, die als „Ruckrede“ populär wurde? Diesen Aufruf scheinen die Verbände von Elektrohandwerk, Metallverarbeitung, SHK und Tischler wörtlich zu nehmen, wenn es um Allgemeinverbindlichkeitserklärung und Sozialkas- sentarifverträge für die Bauwirtschaft geht. Allerdings erfolgt das offenbar nicht im Sinne des damaligen Bundespräsidenten. Hier scheint es eher in einer übertriebenen Ruckargumentation nach dem Trumpschen Gedankenmodell zu enden: „Ich: first“. Und dabei wird die Interessenvertretung deutlich überzeichnet.
Im Ergebnis wollen sie erreichen, dass alle Bauleistungen ihrer Mitgliedsbetriebe nur nach ihrer Zu- ständigkeit nach Gewerk und ihrem Tarifvertrag bezahlt werden müssen. Diese sind in der Regel güns- tiger als der Bautarif. Sie verlassen dabei nicht nur die bis dato geltende vertragliche Vereinbarung der sogenannten „großen Einschränkungsklausel“, sondern sie verneinen das gesetzliche und durch Rechtsprechung bestehende Regelwerk. Denn es gibt kein Spezialitätsprinzip, mit dem ein Branchen- tarif einen allgemeinverbindlich erklärten Tarif wie den der Bauwirtschaft aushebelt. Es bleibt nach wie vor so, dass die Betriebe auch zukünftig dann einem allgemein verbindlich erklärten Bautarif unterfal- len, wenn sie mehr als 50 % der geleisteten Arbeitsstunden für Bauleistungen aufgewandt haben.
Bauleistungen machen eben in der Realität nicht vor einem einzigen Handwerk halt – selbst wenn sich der eine oder andere das wünscht. Deshalb werden wir auf die Einhaltung der oben angegebenen. Grundsätze auch weiterhin drängen.
Dann, sehr geehrte Mitglieder, werden auch die im Übrigen durchaus positiven Aussichten für dieses Jahr für die Bauwirtschaft in unserem Lande ohne Störfeuer realisiert werden können. Auch hierzu werden wir als Vertreter einer starken Branche in Schleswig-Holstein im Wahljahr 2017 sowohl bei der Landtags- als auch bei der Bundestagswahl für Klarheit zugunsten der Bauwirtschaft sorgen. Sie dürfen jetzt schon auf die Wahlkampfbausteine im kommenden Heft für Schleswig-Holstein und dann für die Bundestagswahl im Spätherbst dieses Jahres gespannt sein.
Dass die Welt sich nicht nur um uns dreht, ist in einer schnelllebigen und im Wesentlichen über Social Media beeinflussten Zeit klar. Wie sehr wir bereits „social-medialisiert“ sind, mag man an den Auswir- kungen simpler Twittersprüche des nunmehr mächtigsten Mannes der Welt, Donald Trump, als Präsi- dent der Vereinigten Staaten von Amerika ablesen. Aber zwischenmenschlicher Umgang und Wirtschaft sowie politisches Handeln bedürfen der Kommunikation auch als Ausdruck eines zutiefst menschlichen Bedürfnisses, sich mitzuteilen und Interessenlagen auszutauschen. Gut, dass es unsere Innungen und den BGV SH auch dafür gibt! 140 Zeichen qua Twitter sind dazu deutlich zu wenig! Dies wird, davon bin ich überzeugt, auch nicht lange halten.
In diesem Sinne wird das Jahr 2017 ein spannendes Jahr und sicherlich noch mit der einen oder ande- ren Überraschung aufwarten. Wir würden uns freuen, wenn unsere Prognosen, die wir weiter hinten im Heft abgedruckt haben, bei Ihnen allen für auskömmliche Preise und eine gute Auftragslage im Laufe des Jahres 2017 sorgten!
Ihr
Ihr Georg Schareck
Hauptgeschäftsführer
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BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Februar 2017
Foto: BGV SH


































































































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