Page 17 - Bau Aktuell - April 2017
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SOZIALVERSICHERUNG
Beitrags-
bemessungsgrenze
Selbstständiger
Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 10. März 2017 abschließend das Heilmit- tel- und Hilfsmittelversorgungsgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist eine Neuregelung der §§ 231 und 240 SGB V.
Danach erfolgt die Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Selbstständige zukünf- tig vorläufig auf Basis des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheides. Die vorläu- fig festgesetzten Beiträge werden dann auf Grundlage der tatsächlich beitragspflichti- gen Einnahmen für das jeweilige Kalender- jahr nach Vorlage des jeweiligen Einkom- mensteuerbescheides endgültig festgesetzt. Es kann daher zukünftig sowohl zu Rück- zahlungen wie auch zu Nachzahlungen kom- men. Bislang tritt eine Beitragssenkung bzw. Erhöhung immer in dem Monat in Kraft, der auf den aktuellen Steuerbescheid folgt. Eine rückwirkende Beitragsanpassung erfolgte
RAHMENTARIFVERTRÄGE
Verbreitung von Arbeitszeitkonten
Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat im Rahmen des Betriebspa- nels 2015 festgestellt, dass die Unternehmen der Bauwirtschaft in immer stärkeren Umfang von Arbeitszeitkontenlösungen Gebrauch machen. Insgesamt 41 % der Betriebe des Baugewerbes gaben an, Arbeitszeitkonten zu nutzen. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 1999 einen Anstieg um 17 Prozentpunkte.
RECHT NEWS
nur bei Existenzgründern.
BGH
Prüfung der Preisbildung
n n n BA
Dabei stellt die Möglichkeit der Nutzung von Arbeitszeitkonten keineswegs eine Selbstverständlichkeit dar, denn normaler- weise sehen die Regelungen des Arbeits- zeitgesetzes vor, dass die werktägliche Arbeitszeit maximal 8 Stunden beträgt. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist grundsätzlich nur zulässig, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Das Arbeitszeitgesetz sieht eine Möglich- keit zur Verlängerung dieses sog. Aus- gleichszeitraumes nur durch Tarifvertrag vor. Von daher stellen die tariflichen Re- gelungen im Bundesrahmentarifvertrag für fast die Hälfte der Baubetriebe eine
wichtige verbandliche Dienstleistung dar. Danach können die Betriebe im Rahmen der sog. großen Arbeitszeitflexibilisierung einen 12-monatigen Ausgleichszeitraum für Zeitguthaben in einer Höhe von bis 150 Arbeitsstunden nutzen. Diese Guthaben sind allerdings vom Arbeitgeber gegen In- solvenz abzusichern.
Hierfür hat die SOKA-BAU die Absiche- rungslösung SIKOflex entwickelt. Unter- nehmen, die ein Arbeitszeitkonto nutzen, ist dringend anzuraten, von einer Absiche- rungslösung der Arbeitszeitguthaben Ge- brauch zu machen, da Zoll und Deutsche Rentenversicherung bei ihren Betriebsprü- fungen hierauf ein Augenmerk legen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 31.01.2017 (Az: X ZB 10/16; vgl. Anlage) entschieden, dass die Mitbewerber in einem Vergabeverfahren, wenn ein Angebotspreis aufgrund des signifikanten Abstands zum nächstgünstigen Gebot ungewöhnlich nied- rig erscheint, verlangen können, dass die Vergabestelle in die vorgesehene nähere Prüfung der Preisbildung eintritt.
Anmerkung
Es ist erfreulich, dass der Bundesgerichts- hof klargestellt hat, dass den Vorschriften über ungewöhnlich niedrige Angebote bie- terschützende Wirkung zukommt. Zukünftig können Bieter fehlende oder unzureichende Aufklärung bei unangemessen niedrigen Angeboten nach § 16d Abs. 1, § 16d EU Abs. 1 VOB/A monieren und ihren Anspruch auf die von der Vergabestelle geschuldete Prü- fung geltend machen.
nnn BA
MEHR ANSTRENGUNG GEGEN SCHWARZARBEIT
Illegal ist unsozial!
Weitergehende Informationen können
bei der Verbandsgeschäftsstelle abrufen
werden. n n n BA  der widerspiegeln“, so Schneider. „Daher
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft fordert mehr Einsatz von der Bundesregierung bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. „Die aktuellen Daten zur Kontrolldichte der Fi- nanzkontrolle Schwarzarbeit sind alarmierend. Die Zahl der Kontrollen ist im letzten Jahr um 20 Prozent zurückgegangen,“ so der Vorsitzende Karl-Heinz Schneider.
Dadurch sind dem Staat und den Sozialver- sicherungsträgern nicht nur Steuer-und Beitragseinnahmen zu Lasten der ehrli- chen Steuer- und Beitragszahler entgan- gen, sondern ehrliche Bauunternehmen haben im Wettbewerb mit den Dumpingan- geboten der schwarzen Schafe zu kämpfen. „Schwarzarbeit ist kein Kavaliers- oder Bagatelldelikt; das muss sich auch in der Kontrolldichte und den verhängten Bußgel-
müssen die rund 800 offenen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mög- lichst schnell besetzt werden. Insbeson- dere in Baugewerbe bedarf es einer hohen Kontrolldichte.“ Erwartet werden von der Politik klare Aussagen in den Wahlpro- grammen und Koalitionsverträgen.
Fachforum: http://www.bv-bauwirt- schaft.de/zdb-cms.nsf/id/termine-bvb
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BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  April 2017


































































































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