Page 19 - Bau Aktuell - April 2017
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REFERENTENENTWURF DER MANTELVERORDNUNG
Änderungen gefordert
Die Verbände ZDB, ZDH und die BGRB haben dem Umweltministerium eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der
Mantelverordnung übermittelt. Darin wei- sen sie auf die Erfordernis eines durchgän- gigen Regelwerks für mineralische Bau- und Abbruchabfälle – von der Planung des Vorhabens über den Abfallanfall bis zur Ent- sorgung und den Einbau – hin. Dem BMUB sei das mit dem vorgelegten Entwurf nicht gelungen.
Jährlich fallen etwa 240 Mio. Tonnen mi- neralische Bau- und Abbruchabfälle in Deutschland an; diese stellen damit den größten Abfallstrom dar. Es sei zu befürch- ten, dass mit der Einführung der Mantel- verordnung die bereits heute rückläufigen Recyclingquoten in diesem Bereich weiter zurückgehen werden.
Das Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen kann infolge fehlender Regelungen für Voruntersuchungen, zum Abfallmanagement am Anfallsort sowie zur Verantwortung der Bauherren als Abfaller- zeuger nicht im wünschenswerten Umfang stattfinden. Weiterhin kann nachweislich unbedenkliches Bodenmaterial im Zuge von Baumaßnahmen nicht wieder in Böden ein- oder ausgebracht werden. Hinzu kommt,
dass der Verordnungsentwurf der Akzep- tanz von Ersatzbaustoffen nicht förderlich ist.
Die vom BMUB unterstellte Stoffstromver- schiebung in Richtung Deponie von lediglich zehn bis 13 Mio. Tonnen hält einer realisti- schen Betrachtung nicht stand. Stattdessen ist nach dem Inkrafttreten der Mantelver- ordnung mit ca. 50 Mio. Tonnen zusätzlich
zu deponierenden mineralischen Bau- und Abbruchabfällen pro Jahr zu rechnen. Der heute verfügbare Deponieraum wird damit bereits in sieben Jahren vollständig verfüllt sein. Mit der Einführung der Mantelverord- nung würde eine ähnlich prekäre Situation herbeigeführt, wie sie im Bereich der HB- CD-haltigen Abfälle zu verzeichnen war.
nnn BA
BERLIN NEWS
MODERNISIERUNG DES VERGABERECHTS
Mit der Reform des Vergaberechts im April 2016 hat die Bundesregierung die europaweiten Anforderungen an öffentliche
Vergaben umgesetzt. Die Präqualifikation (PQ) für den Baubereich hat dabei an Be- deutung zugenommen. Bieter, die sich an Vergabeverfahren über die Lösungen der cosinex beteiligen, können neben Kontakt- angaben zum Unternehmen auch ihre PQ- Nummer sowohl für das Verzeichnis PQ- Bau als auch für das Pendant im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen (außer Bau) der Auftragsberatungsstellen hinter- legen. Umgekehrt erhalten Vergabestellen die Möglichkeit, Unternehmen gezielt über
europaweit
die Suche nach den PQ-Nummern im Sys- tem zu finden.
Unternehmen sind in eine unter www.pq- verein.de geführte Liste eingetragen, auf die Vergabestellen der öffentlichen Hand Zugriff haben. Verantwortlich für die Eintragung in die Liste sind fünf PQ-Stellen, darunter die Zertifizierung Bau GmbH. Mit einem Eintrag gehören Unternehmen zuden qualifizier- ten Unternehmen, bei denen Auftragge- ber ohne weitere Prüfung davon ausgehen können, dass diese den Anforderungen der VOB entsprechen. Bei der Beauftragung von präqualifizierten Nachunternehmern ent-
fällt für den Hauptunternehmer zudem die GU-Haftung.
Mit der Vergaberechtsreform wurde die VOB-Präqualifikation gestärkt. Denn als sog. „amtlicheListe“ im Sinne der einschlä- gigen EU-Richtlinien ist die Akzeptanz der Präqualifikation nunmehr europaweit si- chergestellt.
Weitere Informationen und die aktualisier- te Leitlinie für PQ VOB können in der Ver- bandsgeschäftsstelle angefragt werden.
nnn BA
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BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  April 2017
Quelle: ZDB


































































































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