Page 21 - Bau Aktuell - Juni 2018
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Reform der Grundsteuer entschieden, dass die Einheits-
bewertung zur Berechnung der Steuer ver- fassungswidrig ist. Nun gibt es unterschied- liche Ansätze darüber, wie die Berechnung der Grundsteuer künftig erfolgen soll. Das Bodenwertmodell wirbt für die Neuberech- nung nach der Grundstücksgröße, wobei der Wert einbezogen wird. Beim Äquivalenzmo- dell wäre die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert. Beim Kostenwertmodell sollen neben dem Bodenwert auch Baujahr und Baukosten sowie Sanierungskosten berücksichtigt werden. Zudem könnten die Gemeinden mit Hebesätzen die Höhe der Ab- gabe steuern. Bei Redaktionsschluss haben Bund und Länder noch keine Einigung erzielt.
Die Bauwirtschaft mahnt an, dass die neu- en Berechnungen der Grundsteuer nicht zu Mehrbelastungen für Hausbesitzer und zu Hemmnissen für Investoren führen dürften. Die Bewertung von Gebäuden in die Besteu- erung einzubeziehen, könnte falsche Sig-
Umsetzung der Wohnrauminitiative beschlossen
Die geschäftsführenden Fraktionsvor- stände von CDU/CSU und SPD haben Beschlüsse zur Umsetzung der Wohnrau-
minitiative gefasst, die Gesetzesvorhaben sollen bis zum Sommer gestartet sein.
Baukindergeld
Geplant ist, dass der Bund pro Kind und Jahr 1.200 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren finanziert. Eine Familie mit zwei Kindern erhält demnach für den Eigentum- serwerb insgesamt einen Betrag von 24.000 Euro. Es muss sich um einen Neubau oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie in Deutschland handeln. Eine Zwei-Kind- Familie ist antragsberechtigt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 105.000 Euro. Transparenz bei Miet- preisbremse: Mieter sollen eine gesetzliche
FACHTHEMEN BAUWIRTSCHAFT
  nale im Wohnungsmarkt setzen, da sowohl Neubauten als auch Investitionen in den Be- stand bestraft würden.
„Ziel muss es sein, angesichts der immer noch bestehenden Wohnungsknappheit weiterhin Maßnahmen für eine Zunahme der Bautätigkeit, eine stärkere Nachver- dichtung und nicht weiter ansteigende Grundstückspreise zu unternehmen“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein.
Im Vorschlag des Bundesrates sei eine stetige Steuererhöhung vorprogrammiert. „Steigende Immobilienpreise und Baukos- ten dürfen nicht zu einem automatischen Anstieg der Grundsteuer führen und damit zu einem weiteren staatlichen Preistreiber werden.“ Der Verband weist bereits seit län- gerem darauf hin, dass ein großer Anteil der aktuellen Baukostensteigerungen politisch indiziert sei, so einige Bestimmungen und Reglementierungen in der EnEV.
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Die Grundsteuer lastet auf Immobilien und Grundstücken.
     Auskunftspflicht vom Vermieter zur Offenle- gung der Vormiete erhalten.
Modernisierungsumlage
In Gebieten mit Mietkappungsgrenzen soll die Umlagefähigkeit von Modernisierungs- kosten von 11 % auf 8 % reduziert werden. Diese Regelung wird auf 5 Jahre befristet eingeführt. Zusätzlich wird eine Kappungs- grenze für Mieterhöhungen nach einer Mo- dernisierung eingeführt, die monatliche Miete darf dann um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren erhöht werden.
Neubau von Stadthäusern in Kronshagen
Steuerliche Anreize
Für Baumaßnahmen an Mietwohngebäu- den, für die ein Bauantrag zwischen Sep- tember 2018 und Dezember 2021 gestellt wurde, wird eine befristete Sonder-Afa im „bezahlbaren“ Segment eingeführt. Wel- che Rahmenbedingungen das Kriterium "bezahlbar" erfüllen, ist noch nicht aus- formuliert worden. Die Sonder-Afa beträgt zusätzlich zur linearen Abschreibung von 2 % jährlich über einen Gesamtzeitraum von 4 Jahren 5 weitere Prozentpunkte pro Jahr.
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     BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Juni 2018
Foto: Hilke Ohrt Foto: Hilke Ohrt










































































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