Page 11 - Bau Aktuell - Februar 2018
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Maßnahmen des Innenministeriums laufen an
WOHNRAUMFÖRDERUNGSPROGRAMM erfolgreich
Die „Wohnungsmarktprognose 2030 für Schleswig-Holstein“, die das In- nenministerium im vergangenen Sommer
veröffentlicht hatte, belegt, dass im Land zwischen 2015 und 2030 177.00 neue Woh- nungen benötigt werden. Das Land hat die Probleme der Wohnungsnot jetzt erkannt und arbeitet gemeinsam mit Partnern an Lösungen, um den bis 2020 festgestellten Bedarf von 1.600 geförderten Wohneinhei- ten pro Jahr zu erreichen.
Eine Maßnahme ist das Wohnraumförde- rungsprogramm mit einem Volumen von 760 Mio. Euro zwischen 2015 und 2018. Seit dem Start der aktuellen Förderperiode wurden bis Anfang Dezember 2017 unter anderem 3.255 Wohneinheiten im Mietwohnungs- bau gefördert, davon 1.434 im Hamburger Umland, 475 in Kiel und 419 in Flensburg. Besonders erfreulich ist die Entwicklung im
Neuer Wohnraum entsteht.
Jahr 2017. In diesem Jahr konnten mehr als 1.500 Wohneinheiten in die Förderung auf- genommen werden.
Die Investoren erhalten durch das Wohn- raumförderungsprogramm sehr günstige Darlehen zur Finanzierung von Bauprojek- ten. Dabei sind die Darlehen im hauptsäch-
Jetzt ist das Verfassungsgericht gefragt
lich abgenommenen Programm 20 Jahre lang zinsfrei. Zusätzlich fördert das Land seit diesem Jahr den Bau von mietpreisge- bundenen Wohnungen mit einem Zuschuss von 250 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Gegenzug stellen die Investoren die ge- förderten Wohnungen zu Mieten zwischen 4,85 Euro und 5,80 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung. Landesweit liegt der Durch- schnitt bei nicht geförderten Neubauwoh- nungen bei etwa 9 Euro pro Quadratmeter.
Das Förderungsprogramm hat zwei Schwer- punkte: Neben dem regionalen Bedarf ist es für spezielle Zielgruppen gedacht: Zum Bei- spiel für einkommensschwache Haushalte, PlusWohnen für Ältere und Menschen mit Behinderungen, Genossenschaftsförderung für besondere Wohnformen, Kieler Modell für Flüchtlingswohnen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 16. Januar 2017 eine mündliche Ver- handlung zur Prüfung der Verfassungsmä-
ßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbe- wertung des Grundvermögens anberaumt.
Bei Redaktionsschluss lag noch kein Er- gebnis vor. Allerdings lässt sich laut Pres- seberichten gleichwohl erkennen, dass die Berechnung der Steuer wohle gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße; die Verfas- sungsrichter bemängeln in der Verhand- lung das Prinzip der Einheitswerte als Grundlage für die Besteuerung von Grund- stücken.
Maßgebend für die Feststellung der Ein- heitswerte sind in den alten Bundeslän- dern und West-Berlin die Wertverhältnisse im Jahr 1964, in den neuen Bundesländern im Jahr 1935. Einheitswerte werden für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Betriebsgrundstücke und für andere Grundstücke festgestellt. Sie bilden neben
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
den Steuermesszahlen und den von den Gemeinden festgelegten Hebesätzen die Grundlage für die Bemessung der Grund- steuer. Die Einheitswerte sind jedoch nie an die Wertentwicklung und veränderten Marktbedingungen angepasst worden.
Bereits 2014 hatte der Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften über die Ein- heitsbewertung des Grundvermögens seit dem Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2009
wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig seien. Bereits der letzte Koalitionsvertrag hatte den Reformbedarf bei der Grundsteuer auf- genommen und
Die Steuer bringt den Kommunen fast 14 Mrd. Euro jährlich und ist für sie die dritt- größte Steuerquelle. Grundsteuer muss jeder Immobilieneigentümer bzw. auch die Mieter über die Nebenkostenabrechnung zahlen.
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GRUNDSTEUER angezweifelt
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BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Februar 2018
© Foto: H.D.Volz / pixelio.de
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