Page 17 - Bau Aktuell - Februar 2018
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VERGABERECHT
Schwellenwerte für
eu-weite Vergaben
geändert
Die Schwellenwerte für die Vergabe öffent- licher Aufträge wurden zum 1. Januar 2018 erneut erhöht.
Ab dem 1. Januar 2018 gelten folgende Schwellenwerte:
§ Bauaufträge: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro)
§ Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 221.000 Euro (bisher 209.000 Euro)
§ Dienstleistungs- und Lieferaufträge im Sektoren-/Verteidigungsbereich: 443.000 Euro (bisher 418.000 Euro)
§ Liefer- und Dienstleistungen der Obers- ten oder Oberen Bundesbehörden: 144.000 Euro (bisher 135.000 Euro).
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HANDWERKSKAMMERTAG
Digitalisierung
und Berufsbildung
im Handwerk
Der DHKT-Ausschuss Berufsbildung hat eine "Handlungsstrategie Digitalisierung und Berufsbildung im Handwerk" beschlos- sen. Zielstellung der Handlungsstrategie ist es, zunächst ein gemeinsames Ver- ständnis für die Herausforderungen der Digitalisierung im Kontext der handwerk- lichen Berufsbildung zu entwickeln und die Handlungsfelder, die sich aus eben je- ner Digitalisierung ableiten, zu definieren. Die folgenden drei Aktionsfelder wurden hierbei als zentral ausgemacht: digitale Allgemeinbildung sicherstellen, digitale Arbeitsprozesse und Geschäftsmodelle in der beruflichen Bildung verankern, digitale Verwaltungs-, Lehr-/Lern- und Prüfungs- setups ausbauen und verzahnen. Weitere Informationen: www.zdh.de, Fachbereiche, Wirtschaft Energie Umwelt, Digitalisierung im Handwerk.
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NORM
Informationsblatt Fehlerlichtbogen- Schutzeinrichtun- gen (AFDDs)
Der ZDB hat ein Informationsblatt veröffent- licht, um Unternehmern eine Hilfestellung zu geben, mit der sie Auftraggeber umfassend über die Konsequenzen eines Nichteinbaus der nach DIN VDE 0100-420 geforderten Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung aufklä- ren können. Die Information enthält zudem Hinweise zur Vertragsgestaltung. Siehe Rundschreiben BGV17-0176 vom 20.12.2017, online unter: www.bau-sh.de, Mitgliederser- vice, Rundschreiben/Meisterhaft).
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Keine
„blaue Plakette“
Auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke antwortete die geschäftsführende Bun- desregierung, dass sie derzeit weder die Einführung einer "blauen Plakette" für schadstoffarme Fahrzeuge noch eine Ab- schaffung des sogenannten Dieselprivilegs beabsichtigt (Antwort-Drucksache 19/378): "Die geschäftsführende Bundesregierung beabsichtigt keine Fortschreibung der Ver- ordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahr- zeuge mit geringem Beitrag zur Schad- stoffbelastung und keine Änderungen von Steuersätzen auf Kraftstoffe".
Auch sollen Fahrverbote vermieden werden. Im Abschlusspapier zu den Sondierungsge- sprächenzueinerneuengroßenKoalition zwischen CDU/CSU und SPD heißt es zu die- sem Thema: "Wir wollen Fahrverbote ver- meiden und die Luftreinhaltung verbessern."
Außerdem wird informiert. dass die Bun- desregierung derzeit noch keinen Termin für einen "zweiten Dieselgipfel" nennen kann.
BAU & WIRTSCHAFT NEWS ZERTIFIZIERUNG
Geheimnisvolles
Pop-up auf Home-
page des RAL
Seit einiger Zeit erscheint auf der Home- page des RAL unter www.ral-guetezei- chen.de eine leuchtend rote Anzeige, die mit OK quittiert werden muss. Dort heißt es: "Das System der RAL Gütesicherung begründet keine Akkreditierung im Sin- ne des Art. 2 (10) der Verordnung (EG) 765/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rats vom 9. Juli 2008. Das RAL Gütezeichensystem basiert ausschließlich auf privat vereinbarten Gütesicherungen und umfasst nicht eine Beurteilung oder Akkreditierung durch ein öffentliches Ak- kreditierungssystem. RAL stellt sein Sys- tem der Gütesicherung ausschließlich für freiwillig festgelegte Gütesicherungen zur Verfügung und ist keine Akkreditierungs- stelle, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditiert."
Im Anwendungsbereich des harmonisier- ten EU-Vergaberechts dürfen öffentliche Auftraggeber - wenn sie Nachweise fordern - ausschließlich Nachweise akkreditierter Stellen akzeptieren. Und Gütezeichen dür- fen nur noch dann vorgeschrieben werden, wenn diese von einer Stelle erteilt wurden, die eine Akkreditierung vorweisen kann.
Mit dem Hinweis auf der Homepage des RAL wird demnach ausgedrückt, dass Güte- zeichen von RAL-Gütegemeinschaften nicht gleichwertig zu Bestätigungen akkreditier- ter Stellen sind. Für RAL-Gütegemeinschaf- ten bleibt dies nicht ohne Folgen: Sollen Gütezeichen z.B. bei öffentlichen Vergaben Berücksichtigung finden, müssen sich Gü- tegemeinschaften oder die von ihnen beauf- tragten Prüfinstitute oder Sachverständigen einer Akkreditierung durch die DAkkS un- terziehen.
In jedem Mitgliedsland der EU gibt es ausschließlich nur eine Behörde, die die kontinuierliche Überwachung der Stellen vornimmt und sog. Akkreditierungen aus- spricht. In Deutschland ist dies die Deut- sche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), die der Aufsicht des Bundes untersteht.
BUNDESREGIERUNG
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BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Februar 2018


































































































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