Page 21 - Bau Aktuell - Februar 2018
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fe bei betrieblichen Belangen. Die Mitarbeiter beraten in ihren Fachgebieten und geben auch juristische Hilfestellungen.
Durch die Verbandzeitschrift Bau aktuell, den Newsletter BGV aktuell sowie Rundschreiben und Merkblätter erhalten Mit- glieder stets die neuesten Informationen zu technischen Be- stimmungen, Tarifänderungen, Erlassen und Verordnungen, konjunkturellen Entwicklungen usw.
Der Mitgliederservice des BGV SH umfasst über das Vorhalten von Dokumenten zu technischen Vorschriften, Vertragsmus- tern oder Kalkulationshilfen für Betriebe auch die Informati- on über branchenübergreifende Aus- und Fortbildungsmaß- nahmen. Im geschützten Mitgliederbereich werden zudem Technik- und Vertragsmuster des ZDB, beispielsweise die neuen Vertragsmuster (siehe Beitrag oben), bereitgestellt.
Darüber hinaus erhalten Mitglieder Sonderkonditionen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen durch Rah- menabkommen. „Im Vorteilsrechner können Sie sich Ihren finanziellen Vorteil einer Mitgliedschaft anzeigen lassen. Einfach einmal durchspielen“, rät Hauptgeschäftsführer Ge- org Schareck. Ein weiterer Vorteil ist die Listung in der Da- tenbank. Mitgliedsbetriebe werden von Bauherren über die Betriebssuche schnell und einfach gefunden.
„Eine Mitgliedschaft bei uns bringt nicht nur ideelle und fachliche Vorteile, sondern echte geldwerte. Natürlich kos- tet sie auch etwas. Aber das rechnet sich“, sagt Schareck.
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Schleswig-Holstein verlängert VERGABEREGELN
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Schleswig-Holsteins Firmen können wei- terhin von einer erleichterten Vergabe öffentlicher Aufträge profitieren. Zum 1.
Dezember 2017 ist eine entsprechende Än- derung der Schleswig-Holsteinischen Ver- gabeverordnung (SHVgVO) in Kraft getreten, die bis zum 31.10.2018 gilt.
Danach können auch in Zukunft Bauleistun- gen der öffentlichen Hand unterhalb eines Auftragswertes von 100.000 Euro freihändig vergeben und unterhalb eines Auftrags- wertes von einer Million Euro beschränkt ausgeschrieben werden. Auch Liefer- und Dienstleistungen unterhalb eines Auftrags- wertes von 100.000 Euro können ohne Be- gründungsaufwand freihändig vergeben oder beschränkt ausgeschrieben werden.
Ab Erreichen des Auftragswertes von 1.000.000 Euro ist eine beschränkte Aus-
Bauarbeiten in Kiel
schreibung gemäß § 3 Absatz 3 VOB/A ohne Durchführung eines öffentlichen Teilnah- mewettbewerbs zulässig für jedes Fachlos unterhalb eines geschätzten Einzelauf- tragswertes von 50.000 Euro, § 9 Abs. 1 Nr. 3 SHVgVO. Das bedeutet, selbst wenn der geschätzte Gesamtwert aller für das Bau- werk in Auftrag gegebenen Leistungen eine Million Euro überschreitet, müssen nicht
automatisch alle Arbeiten öffentlich ausge- schrieben werden. Teil- oder Fachlose mit Einzelauftragswerten unter 50.000 Euro dürfen dennoch beschränkt ausgeschrieben werden.
Die Regel stellt eine erhebliche bürokra- tische Erleichterung für Behörden sowie für kleine und mittelständische Unterneh- men dar. „Wir begrüßen, dass die erhöhten Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen für ein wei- teres Jahr gelten sollen. Allerdings brau- chen wir nun eine langfristige Lösung für unsere heimischen Betriebe“, sagt Georg Schareck, BGV-Hauptgeschäftsführer. Der Verband setzt sich seit längerem für eine mittelstandfreundliche Vergabepolitik ein und war maßgeblich an der derzeitigen Re- gelung beteiligt.
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BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Februar 2018
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