Page 20 - Bau Aktuell - Februar 2018
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NEWS BERLIN
Reform des Bauvertragsrechts zieht Änderungen nach sich
Neue Vertragsmuster für
VERBRAUCHER-BAUVERTRÄGE
Zum reformierten Bauvertragsrecht, das ab dem 1. Januar 2018 gültig ist, haben der Zentralverband Deutsches Baugewer-
be (ZDB) und der Eigentümerverband Haus & Grund ihre bereits seit 10 Jahren ge- meinsam herausgegebenen Vertragsmus- ter angepasst.
Zur Verfügung stehen zukünftig ein Einzel- gewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern), der sowohl für die Be- auftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassa- denarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamili- enhauses verwendet werden kann.
Der Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau- vertrag (Verbraucherbauvertrag) findet hingegen Anwendung, wenn ein Bauunter- nehmen mit der schlüsselfertigen Errich- tung eines Ein-/Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers beauf- tragt wird. Darüber hinaus kommt dieser Vertrag zur Anwendung, wenn der Bauun- ternehmer erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude erbringen soll, die einem Neubau gleichkommen. Er-
Die aktualisierte Fassung 2018 der Verbraucher-Bauverträge
forderlich sowohl für den Neubau als auch für den erheblichen Umbau ist, dass sämt- liche Leistungen zur schlüsselfertigen Er- richtung aus einer Hand erbracht werden.
Beide Verträge verfolgen das Ziel, dass Bauherr und Unternehmer die Baumaß- nahme kooperativ abwickeln. Sie helfen den Vertragsparteien dabei, alle wesentli- chen Punkte gesetzeskonform zu regeln,
um so Unklarheiten und Meinungsver- schiedenheiten zu vermeiden. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informati- onen, die wichtige Tipps zum Anwendungs- bereich des jeweiligen Vertrages sowie zum Ausfüllen der Verträge geben. Die Ver- träge können bei den Innungen, beim BGV SH oder online unter www.zdb.de/ Presse/ Verbraucher-Bauverträge abgerufen wer- den. BA
Die Mitgliedschaft im Baugewerbeverband lohnt sich
VORTEILE, die sich auszahlen
Der Baugewerbeverband Schleswig- Holstein (BGV SH) stellt sich den spezi- fischen Anforderungen seiner Mitgliedsbe-
triebe auf Landesebene und arbeitet darüber hinaus eng mit dem Zentralverband Deut- sches Baugewerbe (ZDB) zusammen.
Das Leistungsspektrum des BGV SH ist so vielseitig wie die Anforderungen seiner Mit- glieder. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitgliedsbetriebe erfolgreich gegen- über der Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er unterstützt seine Mitglieder bei allen baurechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten und findet schnelle und unbürokratische Hil-
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BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  Februar 2018
Quelle: ZDB


































































































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