Page 19 - Bau Aktuell - April 2018
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MINDESTLÖHNE UND SCHWARZARBEIT
im europäischen Baugewerbe kaum kontrolliert
Die Baubranche hat bereits seit mehr als zehn Jahren allgemeinverbindliche Mindestlöhne, die auf deutschen Baustel-
len eingehalten werden müssen. Allerdings werden diese Regelungen häu g umgan- gen. Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist be- reits jetzt kaum in der Lage, die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen  ächende- ckend zu kontrollieren, obwohl in Deutsch- land mehr als 6.700 Zöllner bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäf- tigung vorgehen.
Wie aus dem Europäischen Parlament ver- lautet, variiert das Ausmaß nicht angemel- deter Erwerbstätigkeit stark zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und reicht von unter 8 % (in Österreich) bis über 30 % (Bul- garien) des jeweiligen BIP. Im Durchschnitt entspricht sie über 18% des BIP der EU. Zu den am stärksten betroffenen Branchen
Zweifelhafte Zahlungsmodalitäten
zählen das Baugewerbe, die häuslichen Dienstleistungen, und weitere Branchen.
"Wir gehen davon aus, dass mindestens 150.000 Menschen illegal oder scheinselbst- ständig auf deutschen Baustellen arbeiten“, bestätigt Katrin Kandaouroff vom ZDB. In
Maßnahmen der SOKA-BAU
Schleswig-Holstein haben die Hauptzoll- ämter Kiel und Itzehoe im Jahr 2016 durch die Finanzkontrollen bei rund 1.220 Arbeit- gebern Schäden durch Schwarzarbeit von mehr als 13 Millionen Euro aufgedeckt.
Befürchtet wird, dass Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit auf deutschen Baustellen durch die aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer zunehmen. 2016 sind 6.044 (2015: 5.864) Entsendebetrie- be erfasst worden, davon gehörten 4.507 (2015: 4.362) zum Geltungsbereich des Bau- hauptgewerbes. Die Zahl der entsandten Arbeitnehmer, die 2016 bei Betrieben im Bauhauptgewerbe beschäftigt waren stieg um rund fünf Prozent von 2015 auf 2016 auf 81.000 (2015: 77.000). Die meisten Entsen- debetriebe stammten aus Polen, Österreich und den Niederlanden.
BERLIN NEWS
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   Die SOKA-BAU hat bereits in der Vergan- genheit zahlreiche Maßnahmen ergrif- fen, um die legale Beschäftigung zu fördern,
einen ordnungsgemäßen Einzug der Sozi- alkassenbeiträge zu gewährleisten sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Baubetriebe herzustellen. Dazu zählen Min- destlohnprüfungen oder Unterstützungs- leistungen beim Nachunternehmereinsatz (z. B. durch SOKA-BAU-Bescheinigungen). Darüber hinaus wird das Vorliegen uner- laubter Arbeitnehmerüberlassung geprüft (§ 1b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Ferner wirkt SOKA-BAU in Bündnissen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit. Schließlich arbeitet SOKA-BAU zur Förde- rung der legalen Beschäftigung eng mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Zollver- waltung und der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Kooperation mit dem Zoll wurde vor kurzem durch Datenlieferungen an das Risikomanagement des Zolls noch intensiviert.
www.soka-bau.de > Arbeitnehmer > Leistungen > Mindestlohn
SCHWARZARBEIT bekämpfen
 Die bisherigen von SOKA-BAU ausgerich- teten Maßnahmen werden nun durch eine neue Meldeplattform auf der Homepage ergänzt. Dort bietet sie erstmalig Betrieben und Beschäftigten die Möglichkeit, Wettbe- werbsverzerrungen und prekäre Arbeits- verhältnisse sowohl anonym als auch unter
Angabe der eigenen Personalien anzuzeigen. Eingegangene Hinweise werden geprüft und gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet.
Weitere Informationen: www.bau-sh.de, Link unten im Menü auf jeder Seite
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     BAUAKTUELL  Baugewerbeverband Schleswig-Holstein  April 2018
Foto: Meyhome / pixelio.de










































































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